- Initiative Cycleride

Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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Pannenflicken 2018/2019 - Die Wertung der Fachjuroren mit Kommentaren

Bernd Sluka – VCD Bayern – meine Wertung

1802 - Hallstadt 3 Punkte

Der Gewinner ist für mich dieses Jahr Hallstadt. Hier werden die Sicherheitsbelange der Radfahrer aufs Gröbste verletzt. Es ist nicht nur, dass sie statt auf der sicheren Fahrbahn durch den Kreisverkehr zu fahren, dort und nur dort ausdrücklich auf Radwege um den Kreisverkehr gezwungen werden, welche das Unfallrisiko vervielfachen. Auch nicht, dass diese Radwege völlig unzureichend sind und über zahlreiche zusätzliche Gefahrstellen (vor allem Einfahrten) führen. Sondern es ist vor allem auch die nicht normgerechte Ausbildung der Radwege (vgl. ERA und deren ausdrückliche Warnung vor dieser Ausführung) um den Kreisverkehr, welche stark verschwenkt auf die Furten geführt werden, die nicht markiert wurden und wo regelwidrig versucht wird, Radfahrern die Vorfahrt zu nehmen. In Pocking habe ich für solche Wege erfolgreich die Benutzungspflicht weggeklagt.

1806 - Neu-Ulm 2 Punkte

2. Platz für Neu-Ulm. Wenngleich die Zeichen 205 für die Radfahrer fehlerhaft aufgestellt wurden, entsprechen hier die Radwege wenigstens mal in den meisten Zufahrten den Richtlinien (ERA). Aber dafür werden sie dann mit den verschnörkeltsten Umlaufsperren blockiert, die ich je gesehen habe. Abgesehen davon, dass es keinen objektiven Grund dafür gibt, hier vorsätzlich die Wege zu versperren - vom besonders gefährlichen Linksfahren hält das keinen ab -, ist die Ausführung so, dass man nicht einmal bei Tageslicht erkennen kann, wo und wie man hier durchfahren sollte. Könnte man den Neu-Ulmern nicht einen Sonderpreis für das kreativste Fahrrad-Labyrinth aushändigen?

1807- Beuren 1 Punkt

Der undankbare dritte Platz geht nach Beuren. Undankbar ist auch, was hier Radfahrern und Fußgängern zugemutet wird: Zwangsradwege mit schlecht einsehbaren, aber schnell zu befahrenden Einmündungen, deren mögliche Unfallfreiheit wohl nur darauf beruht, dass hier wenig los ist und daher abbiegende Lkw und Radfahrer noch nicht zusammengetroffen sind. Furten werden nicht markiert, obwohl vorgeschrieben, Querungshilfen nicht eingerichtet, obwohl vorgeschrieben, sichere Radwegenden werden nicht ausgebildet, obwohl vorgeschrieben. Fußgängern mutet man schnelle Radfahrer im Gefälle zu und Radfahrer werden dazu verpflichtet, für wenige hundert Meter zweimal die Fahrbahn zu queren und durch die Fußgänger zu fahren.

1804 - Nürtingen

Den Baustellen-Sonderpreis trage ich mit. Es wird schon lange Zeit, die schlechte Baustellenabsicherung auf Radverkehrsanlagen öffentlich bekannter zu machen. Das gilt aber nicht nur für private Bauunternehmen, sondern auch die Bauämter sind meist rücksichtslos.

Also: Baustellen-Sonderpreis für Nürtingen, aber bitte auch für die Stadtverwaltung und die Polizei. Es kann mir niemand glaubhaft machen, dass man nicht mal rausfahren und die falsch aufgestellten Schilder entfernen könnte. Das dauert vor Ort 10 Minuten und nochmal 10 Minuten für eine E-Mail an den Bauunternehmer, in der er mitgeteilt bekommt, wo er seine eingezogenen Schilder abholen kann.

Übrigens ist der Umgang des Bauunternehmers mit Absperreinrichtungen als fahrlässig zu bezeichnen. Diese Plastikteile sind nur lose an einem Ende oder gar nicht befestigt. Ein stärkerer Windstoß oder ein Passant, der daran hängen bleibt und sie liegen als Stolperhindernis über dem Gehweg.

Der Trampelpfad-Sonderpreis gebührt aber ganz klar dem

1801 - Landkreis Harburg

Hier werden nicht nur unter Missachtung der Radfahrer, sondern auch gegen den Schutz der Fußgänger schmälste Wege mit schiefem Pflaster und unzureichendem Unterhalt (Reinigung) als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen und damit Fußgänger wissentlich gefährdet. Die meisten dieser Wege sind dabei nicht einmal als Gehwege geeignet.

Anmerkung: 1805 - Nohfelden/Bostalsee ist für mich nur eine grobe Fehlbeschilderung. Ein in den meterbreiten Grünstreifen gestelltes Zeichen 241 weist nicht zwei unabhängig verlaufende Wege als Gehweg bzw. Radweg aus und Bodenmarkierungen sind bestenfalls Hinweise. Der links weiterführende asphaltierte Weg ist als getrennter Geh- und Radweg beschildert, bei dem aber die Trennmarkierung fehlt. Ich würde da mit reinem Gewissen weiterfahren. In Gegenrichtung ist allerdings der Schlammpfad ein solcher Weg, da er jedoch eigenständig verläuft, kann man auch hier auf der asphaltierten Bahn weiterfahren. Und gar zu glauben, dass der unbefestigte Seitenstreifen eines Weges ein eigener Wegeteil wäre, ist ausgesprochen naiv.

Preisträger darf aber auch die Polizei und die Verwaltung sein. Denn sie haben die Aufgabe den bestehenden Beschilderungsplan durchzusetzen (§ 44 Abs. 1 und 2 StVO).

1803 – St. Wendel

Der enge "Grüntunnel" im unteren Abschnitt ist als Engstelle unschön, aber da Gegenverkehr sichtbar ist, nicht gefährlich. Freischneiden sollte man ihn dringend mal. Wenn die Anlieger das nicht selbstständig machen, muss die Gemeinde sie dazu verpflichten. Preiswürdig wird er, weil eine offizielle Radroute darüber geführt wird. Dazu müsste er auch mit (Kinder-)Anhängern, Lastenrädern und mehrspurigen Rädern passierbar sein - und das ist er nicht. Also stellt er eine Falle dar, zumal eine Umleitung nicht erkennbar beschildert ist.

Im starken Gefälle solle allerdings gar kein gemeinsamer Weg von Radfahrern und Fußgängern ausgewiesen werden - auch kein Gehweg mit Radfahrerfreigabe. Eigentlich gehört an den Weg nur ein Zeichen 239 (Gehweg) und dazu vielleicht ein Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Anwohner mit der Zufahrt (denn so ausgeschildert darf er hier gar nicht durchfahren!). Und die Radroute gehört auf eine andere Strecke verlegt.

 

Klaus Wörle – ADFC Regensburg

1802 - Hallstadt = 3 Punkte

Eine großzügig neu angelegte Verkehrsfläche und dann sowas für den Radverkehr? Gaaanz große Klasse: Diese Planer könnten ihre Inkompetenz und ihr komplettes Versagen kaum besser unter Beweis stellen. Dem Mut, seine eigene Unfähigkeit so plakativ zur Schau zu stellen, gebührt der Pannenflicken in Platin!

1806 – Neu-Ulm = 2 Punkte

Auch hier besagt die Situation: "Wir sind nicht fähig oder gewillt, eine vernünftige Verkehrsplanung zu machen, deswegen schikanieren wir lieber die Radler/innen." Setzen 6!

1807 - Beuren = 1 Punkt

Im Gefälle eine linksseitige Benutzungspflicht? Hirnlos, gefährlich, unverantwortlich.

1805 - Bostalsee = Trampelpfad

einfach dreist!

1804 – Nürtingen = Baustellen-Sonderpreis

Man sieht eine Standard-Baustellenbeschilderung, wie sie überall im Land stehen - manchmal sogar noch kreativer! Der Skandal ist, dass keinerlei Baustellenkontrollen durch die zuständigen Ordnungsämter stattfinden.

 

Einige Bemerkungen von Ervin Peters – Radverkehrsexperte

1804 - Nürtingen: Teile & herrsche, freue Dich über die Ermunterung ohne Sicherheitsabstand zu überholen und mit der Pedalerie am Bordstein kratzend die Einkaufstüten in die Fresse zu kriegen.

1806 - Neu-Ulm: Sicherheitswahn im Kasperlkostüm. Zum Käfig fehlen die Gitter rechts und links...

1803 - St. Wendel: Ein deutliches Zeichen von Phobie vor Kfz -psychische Diagnose des Initiierenden fällig

1801 - Landkreis Harburg: krankhafter Standard-Irrsinn norddeutscher Machart.

1802 - Hallstadt: letzte Planung vor der Rente, oder?

 

BDR und Skoda unterstützen Verkehrssicherheit von Radfahrern

In Ländern wie Frankreich und Spanien sind Schilder mit Überholabständen von 1,5 Metern gegenüber Radfahrern längst Usus. Selbst oben auf dem Teide von Teneriffa prangen plakatgroße Schilder, die auf diese Notwendigkeit hinweisen. Man kann schließlich nicht überall Radwege hinbauen, oder?

Nach langem Warten, was für etliche Radsportler, die pro Jahr Milliarden an Kilometern zusammen mit Kraftfahrzeugen auf Fahrbahnen zurücklegen beunruhgte, wurde nun auch der Bund deutscher Radfahrer (BDR) aktiv und startete ausgerechnet mit einem Automobilhersteller, der sich schon seit langem für den Radsport einsetzt, die Kampagne, dass 1,5 Meter Überholabstand mindestens notwendig sind.

Textauszug aus diesem Beitrag:

10.07.2018 BDR und ŠKODA starten Kampagne für gegenseitigen Respekt im Straßenverkehr

Weiterstadt – ŠKODA AUTO Deutschland und der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) starten zum Auftakt der Tour de France eine Sicherheitskampagne für gegenseitiges Verständnis und Respekt im Straßenverkehr. Sie zielt darauf ab, die Bevölkerung zu sensibilisieren, damit Radsportler und Autofahrer mehr Verständnis füreinander entwickeln.

Täglich entstehen im Straßenverkehr Situationen, die sowohl für Fahrrad- als auch Autofahrer gefährlich sind. Seitens der Pkw-Fahrer zählen ein zu geringer Sicherheitsabstand und die Missachtung der Vorfahrt zu den häufigen Unfallauslösern. Auch eine zu hastig geöffnete Autotür birgt Gefahr für Radfahrer. Diese hingegen halten sich nicht immer an rote Ampeln, sind auch schon mal auf der falschen Fahrbahn unterwegs oder fädeln sich leichtsinnig in den fließenden Verkehr ein. Um zu mehr Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme aufzurufen, starten ŠKODA und der BDR zum Auftakt der Tour de France eine gemeinsame Kampagne.

...

„Die meisten Verkehrsteilnehmer kennen beide Seiten, sind mal als Autofahrer und mal als Radfahrer unterwegs. Auch unsere Sportler sitzen oft stundenlang in einem Pkw, wenn sie zu den Wettkämpfen reisen. Man sollte in seiner jeweiligen Rolle dabei immer vor Augen haben, dass Radfahrer zwar ebenso Unfallverursacher sind wie Autofahrer, aber bei Unfällen als schwächerer Verkehrsteilnehmer viel häufiger und schwerer verletzt werden. Achtsamkeit auf beiden Seiten und Respekt kann Leben retten“, appellierte BDR-Präsident Rudolf Scharping an mehr gegenseitige Rücksichtnahme.

Inhalte der Sicherheitskampagne sind unter anderem Social Media-Beiträge aktiver BDR-Sportler. Speziell für die Kampagne produzierte Aufkleber, Warnwesten, Trikots sowie Fahrerbekleidung in auffälligen Signalfarben bei Rad-Tourenfahrten sollen eine breite Öffentlichkeit für das Thema ,Radsport im öffentlichen Raum‘ sensibilisieren und damit das Radfahren auf den Straßen künftig sicherer machen.

aus dem Presseportal von Skoda, Datum 10.07.2018: SKODA Presse

weitere Links:

We love cycling

BDR

Jetzt bleibt es nur zu hoffen, dass diese News möglichst viele Menschen erreicht. Leider haben es die 1,5 m Mindestabstand noch immer nicht in die StVO geschafft. Unserer Meinung nach aber sind Aufklärungen solcher Art in ihrer Notwendigkeit für sicheren Radverkehr ganz vorne. Wer beispielsweise auf Spaniens Inseln unterwegs ist, erfährt einen enormen Respekt von Autofahrern Radfahrern gegenüber. Sie werden nicht nur mit eher 3 Metern als 1,5 Metern - also komplett auf der Gegenfahrbahn - überholt und es wird geduldig gewartet, bis sich eine Überholmöglichkeit bietet. Nein, es wird auch oft beim Überholen gejubelt, angefeuert, Daumen hoch gezeigt. Zustände, die wir aus Deutschland bislang leider noch nicht kennen. Aber: Change can happen! Veränderung kann eintreten! Bitte tragt alle dazu bei!  

 

Von der Unkenntnis deutscher Berufskraftfahrer und Juristen

....in Sachen Sicherheitsabstände gegenüber Radfahrern beim Überholen.

Da glaubt doch glatte einer - und sicher nicht der Einzige - dass der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern bei Radstreifen (Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen) nicht gilt, weil ja da eine Linie ist. Ja für was ist denn der Sicherheitsabstand überhaupt da? Abstand zum Radfahrer oder zur Linie? Um Überlebensraum zu bieten, Ausweichzonen bei Schlaglöchern, Ästen usw. oder Raum bei starkem Seitenwind, oder doch nur, um irgendeiner Zahl folgen zu können.

Bei diesem tragischen Unfall kam es zutage:

Prozess gegen Busfahrer

Selbst Berufskraftfahrer, die die Regeln eigentlich kennen, kommen nicht zum logischen Schluss, dass die 1,5 Meter seitlicher Mindestabstand beim Überholen IMMER notwendig und einzuhalten sind. Und selbst Juristen pflichten ihnen bei. Auszug aus der Gerichtsverhandlung:

„Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.

Aha, obsolet also, sprich hinfällig, sprich egal. Zentimeterdicht am Arm von Radfahrern vorbei, mit scharfkantigen Blechen und ohne Möglicheit, bei Hindernissen auch nur ein paar Zentimeter ausweichen zu können. Was soll das denn?

Zum Glück kommt Deutschland endlich in die Gänge. Die Aufklärung bzgl. dem Mindest-Überholabstand von 1,5 Metern wird immer umfangreicher....siehe nächste News.

Bleibt zu hoffen, dass die Kraftfahrer auch wichtige Themen im Internet lesen und nicht nur spaßiges. Es sterben dafür einfach noch zu viele Unschuldige!

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

Wolfgangs (radverkehrspolitische) Videos

Radwege im April 2021 - plus Sandbaustelle

Radweg Ende

Teddy fährt Lastenrad

Die besten Radwegenden

Teddy im Fahrradanhänger

Radweg kombiniert

 

Casey Neistats Kultvideo

(warum eine Radwegbenutzungspflicht Unsinn ist)

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