- Initiative Cycleride

Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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Für Bahnfahrten mit dem Fahrrad eine Reservierung vornehmen

Berlin – Soll das Fahrrad mit in die Fernbahn genommen werden, ist eine Reservierung nötig. Je interessanter das Reisedatum auch für andere Radler ist, desto früher muss dabei reserviert werden.

Früh belegt seien die Fahrradplätze beispielsweise an langen Wochenenden oder in der Ferienzeit, erläutert eine Sprecherin der Deutschen Bahn in Berlin. Grundsätzlich können Reservierungen bei der Bahn ab drei Monate vor dem jeweiligen Reisetermin gemacht werden.

Mitgenommen werden können Fahrräder auf Fernstrecken in IC- und Eurocity-Zügen sowie in manchen Nachtzügen. Die Reservierung beziehungsweise Mitnahme eines Fahrrades kostet sechs Euro mit Bahncard und acht Euro ohne.

Wer spontan verreist und keine Reservierung hat, muss sich am Bahnsteig mit dem Zugbegleiter in Verbindung setzen. Der kann dann sagen, ob noch Fahrradplätze frei sind. Sind noch Plätze frei, aber reserviert, können Radler ohne Buchung quasi »auf eigene Gefahr« mitfahren – denn möglicherweise steigen die mit Reservierung erwarteten Gäste ja gar nicht hinzu. Wenn das doch passiert, muss der Kunde ohne Reservierung für sein Fahrrad den Zug verlassen und eine spätere Verbindung nehmen. Seine Tickets bleiben dabei gültig.

© dpa – Meldung vom 24.05.2006

Radfahrer hat auf Radweg auch in falscher Richtung Vorfahrt

Oldenburg/Berlin – Fahrradfahrer haben an Einfahrten auch dann Vorfahrt vor ausfahrenden Autos, wenn sie den Radweg in der falschen Richtung befahren. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet.

Der Verein bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Oldenburg. Demnach haben Autofahrer gegenüber Radfahrern grundsätzlich eine besondere Sorgfaltspflicht (Az.: 5 S 562/05). In dem Fall war ein Autofahrer, der aus einer Grundstückseinfahrt fahren wollte, mit einer Radfahrerin zusammengestoßen, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Der Mann hatte Bremse und Gas verwechselt. Die Frau verklagte ihn auf Schadensersatz, dem das Gericht stattgab. Der Autofahrer habe eine Wartepflicht gehabt. Dass die Radfahrerin in der falschen Richtung gefahren war, führe zu keinem anderen Ergebnis, so die Richter. Denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Frau korrekt verhalten hätte.

© dpa – Meldung vom 16.05.2006

Leserbrief zum Artikel "Radler und Toleranz"

Ralf Epple, Kohlberg, Initiative Cycleride. Zum Artikel »Toleranz und Rücksichtnahme für Radler« in der Nürtinger Zeitung vom 1. April 2006.

Zur Ergänzung zum Artikel möchte ich noch dazufügen, dass die genannten zwei Meter Mindestabstand von den deutschen Gerichten überwiegend bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten, wie zum Beispiel auf Landstraßen, gefordert werden. Innerorts werden in der Regel 1,5 Meter als ausreichend erachtet.

Viele von uns Radfahrern wären allerdings schon froh, wenn zwischen Lenkerende und Fahrzeugaußenspiegel noch ein Meter verbleiben würde. Denn manche Autofahrer lassen uns nicht einmal 50 Zentimeter, wodurch uns schon der Winddruck des Fahrzeugs gefährlich Richtung Bordstein befördern kann. Das heißt, ein Überholen von Radfahrern, ohne wenigstens die Mittellinie zu überfahren, ist auf den meisten Straßen schlichtweg fahrlässig verkehrsgefährdend. Es verwundert nicht, dass gerade in Nürtingen so viele Radfahrer verbotenerweise auf Fußwegen fahren.

Zu den Radwegen: Hier wollen wir nicht nur, dass diese im in der Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Zustand sind, sondern auch, dass sie nur dann als benutzungspflichtig ausgeschildert werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Eine Gefährdung auf Radwegen ist nicht nur durch (entgegenkommende) Hobbyradler gegeben, sondern vor allem durch Fußgänger und Kinder. Oder durch Hunde - ob angeleint oder nicht.

Zudem werden gerade die Fußgänger ja auch besonders durch Radfahrer gefährdet und wären oft froh, wenn sich die sportlichen Radfahrer auf der Straße bewegen würden, was wiederum den Autofahrern nicht passt. Andersherum gehört eine flanierende Großfamilie auf dem Weg zum fünf Kilometer entfernten Ausflugsziel dann wieder eher auf den Radweg. Die Radverkehrspolitik ist einfach eine komplexe Materie. Unser Programm und Ziele kann man auf unserer Homepage www.cycleride.de ansehen.

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

Wolfgangs (radverkehrspolitische) Videos

Radwege im April 2021 - plus Sandbaustelle

Radweg Ende

Teddy fährt Lastenrad

Die besten Radwegenden

Teddy im Fahrradanhänger

Radweg kombiniert

 

Casey Neistats Kultvideo

(warum eine Radwegbenutzungspflicht Unsinn ist)

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