1802 - Hallstadt 3 Punkte
Der Gewinner ist für mich dieses Jahr Hallstadt. Hier werden die Sicherheitsbelange der Radfahrer aufs Gröbste verletzt. Es ist nicht nur, dass sie statt auf der sicheren Fahrbahn durch den Kreisverkehr zu fahren, dort und nur dort ausdrücklich auf Radwege um den Kreisverkehr gezwungen werden, welche das Unfallrisiko vervielfachen. Auch nicht, dass diese Radwege völlig unzureichend sind und über zahlreiche zusätzliche Gefahrstellen (vor allem Einfahrten) führen. Sondern es ist vor allem auch die nicht normgerechte Ausbildung der Radwege (vgl. ERA und deren ausdrückliche Warnung vor dieser Ausführung) um den Kreisverkehr, welche stark verschwenkt auf die Furten geführt werden, die nicht markiert wurden und wo regelwidrig versucht wird, Radfahrern die Vorfahrt zu nehmen. In Pocking habe ich für solche Wege erfolgreich die Benutzungspflicht weggeklagt.
1806 - Neu-Ulm 2 Punkte
2. Platz für Neu-Ulm. Wenngleich die Zeichen 205 für die Radfahrer fehlerhaft aufgestellt wurden, entsprechen hier die Radwege wenigstens mal in den meisten Zufahrten den Richtlinien (ERA). Aber dafür werden sie dann mit den verschnörkeltsten Umlaufsperren blockiert, die ich je gesehen habe. Abgesehen davon, dass es keinen objektiven Grund dafür gibt, hier vorsätzlich die Wege zu versperren - vom besonders gefährlichen Linksfahren hält das keinen ab -, ist die Ausführung so, dass man nicht einmal bei Tageslicht erkennen kann, wo und wie man hier durchfahren sollte. Könnte man den Neu-Ulmern nicht einen Sonderpreis für das kreativste Fahrrad-Labyrinth aushändigen?
1807- Beuren 1 Punkt
Der undankbare dritte Platz geht nach Beuren. Undankbar ist auch, was hier Radfahrern und Fußgängern zugemutet wird: Zwangsradwege mit schlecht einsehbaren, aber schnell zu befahrenden Einmündungen, deren mögliche Unfallfreiheit wohl nur darauf beruht, dass hier wenig los ist und daher abbiegende Lkw und Radfahrer noch nicht zusammengetroffen sind. Furten werden nicht markiert, obwohl vorgeschrieben, Querungshilfen nicht eingerichtet, obwohl vorgeschrieben, sichere Radwegenden werden nicht ausgebildet, obwohl vorgeschrieben. Fußgängern mutet man schnelle Radfahrer im Gefälle zu und Radfahrer werden dazu verpflichtet, für wenige hundert Meter zweimal die Fahrbahn zu queren und durch die Fußgänger zu fahren.
1804 - Nürtingen
Den Baustellen-Sonderpreis trage ich mit. Es wird schon lange Zeit, die schlechte Baustellenabsicherung auf Radverkehrsanlagen öffentlich bekannter zu machen. Das gilt aber nicht nur für private Bauunternehmen, sondern auch die Bauämter sind meist rücksichtslos.
Also: Baustellen-Sonderpreis für Nürtingen, aber bitte auch für die Stadtverwaltung und die Polizei. Es kann mir niemand glaubhaft machen, dass man nicht mal rausfahren und die falsch aufgestellten Schilder entfernen könnte. Das dauert vor Ort 10 Minuten und nochmal 10 Minuten für eine E-Mail an den Bauunternehmer, in der er mitgeteilt bekommt, wo er seine eingezogenen Schilder abholen kann.
Übrigens ist der Umgang des Bauunternehmers mit Absperreinrichtungen als fahrlässig zu bezeichnen. Diese Plastikteile sind nur lose an einem Ende oder gar nicht befestigt. Ein stärkerer Windstoß oder ein Passant, der daran hängen bleibt und sie liegen als Stolperhindernis über dem Gehweg.
Der Trampelpfad-Sonderpreis gebührt aber ganz klar dem
1801 - Landkreis Harburg
Hier werden nicht nur unter Missachtung der Radfahrer, sondern auch gegen den Schutz der Fußgänger schmälste Wege mit schiefem Pflaster und unzureichendem Unterhalt (Reinigung) als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen und damit Fußgänger wissentlich gefährdet. Die meisten dieser Wege sind dabei nicht einmal als Gehwege geeignet.
Anmerkung: 1805 - Nohfelden/Bostalsee ist für mich nur eine grobe Fehlbeschilderung. Ein in den meterbreiten Grünstreifen gestelltes Zeichen 241 weist nicht zwei unabhängig verlaufende Wege als Gehweg bzw. Radweg aus und Bodenmarkierungen sind bestenfalls Hinweise. Der links weiterführende asphaltierte Weg ist als getrennter Geh- und Radweg beschildert, bei dem aber die Trennmarkierung fehlt. Ich würde da mit reinem Gewissen weiterfahren. In Gegenrichtung ist allerdings der Schlammpfad ein solcher Weg, da er jedoch eigenständig verläuft, kann man auch hier auf der asphaltierten Bahn weiterfahren. Und gar zu glauben, dass der unbefestigte Seitenstreifen eines Weges ein eigener Wegeteil wäre, ist ausgesprochen naiv.
Preisträger darf aber auch die Polizei und die Verwaltung sein. Denn sie haben die Aufgabe den bestehenden Beschilderungsplan durchzusetzen (§ 44 Abs. 1 und 2 StVO).
1803 – St. Wendel
Der enge "Grüntunnel" im unteren Abschnitt ist als Engstelle unschön, aber da Gegenverkehr sichtbar ist, nicht gefährlich. Freischneiden sollte man ihn dringend mal. Wenn die Anlieger das nicht selbstständig machen, muss die Gemeinde sie dazu verpflichten. Preiswürdig wird er, weil eine offizielle Radroute darüber geführt wird. Dazu müsste er auch mit (Kinder-)Anhängern, Lastenrädern und mehrspurigen Rädern passierbar sein - und das ist er nicht. Also stellt er eine Falle dar, zumal eine Umleitung nicht erkennbar beschildert ist.
Im starken Gefälle solle allerdings gar kein gemeinsamer Weg von Radfahrern und Fußgängern ausgewiesen werden - auch kein Gehweg mit Radfahrerfreigabe. Eigentlich gehört an den Weg nur ein Zeichen 239 (Gehweg) und dazu vielleicht ein Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Anwohner mit der Zufahrt (denn so ausgeschildert darf er hier gar nicht durchfahren!). Und die Radroute gehört auf eine andere Strecke verlegt.
1802 - Hallstadt = 3 Punkte
Eine großzügig neu angelegte Verkehrsfläche und dann sowas für den Radverkehr? Gaaanz große Klasse: Diese Planer könnten ihre Inkompetenz und ihr komplettes Versagen kaum besser unter Beweis stellen. Dem Mut, seine eigene Unfähigkeit so plakativ zur Schau zu stellen, gebührt der Pannenflicken in Platin!
1806 – Neu-Ulm = 2 Punkte
Auch hier besagt die Situation: "Wir sind nicht fähig oder gewillt, eine vernünftige Verkehrsplanung zu machen, deswegen schikanieren wir lieber die Radler/innen." Setzen 6!
1807 - Beuren = 1 Punkt
Im Gefälle eine linksseitige Benutzungspflicht? Hirnlos, gefährlich, unverantwortlich.
1805 - Bostalsee = Trampelpfad
einfach dreist!
1804 – Nürtingen = Baustellen-Sonderpreis
Man sieht eine Standard-Baustellenbeschilderung, wie sie überall im Land stehen - manchmal sogar noch kreativer! Der Skandal ist, dass keinerlei Baustellenkontrollen durch die zuständigen Ordnungsämter stattfinden.
1804 - Nürtingen: Teile & herrsche, freue Dich über die Ermunterung ohne Sicherheitsabstand zu überholen und mit der Pedalerie am Bordstein kratzend die Einkaufstüten in die Fresse zu kriegen.
1806 - Neu-Ulm: Sicherheitswahn im Kasperlkostüm. Zum Käfig fehlen die Gitter rechts und links...
1803 - St. Wendel: Ein deutliches Zeichen von Phobie vor Kfz -psychische Diagnose des Initiierenden fällig
1801 - Landkreis Harburg: krankhafter Standard-Irrsinn norddeutscher Machart.
1802 - Hallstadt: letzte Planung vor der Rente, oder?