Auch im Jahr 2015 haben wir wieder viele Einsendungen zu fragwürdigen bis völlig unmöglichen Radwegen und Radverkehrsführungen bekommen.
Viele Grausamkeiten erkennt man erst auf den zweiten Blick und oft nicht aus Autofahrersicht. Obwohl seit 1998 Radwege nur noch in besonderen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen und vor allem bei Streckensperrungen strikte Vorgaben bestehen, halten sich die Kommunen so gut wie nie daran.