(Inzwischen ist die Situation geändert worden. Die Zeichen 205 - Vorfahrt gewähren - am Radweg sind entfernt worden. Der weiterhin benutzungspflichtige Radweg nimmt jetzt an der Vorfahrt der Kirchheimer Allee teil.)
Die Historie des Pannenflickens zeigt leider eindrucksvoll, dass bei vielen Radverkehrsführungen der Sicherheitsaspekt alles andere als an erster Stelle steht. Die Gemeinde Poing östlich von München ist da keine Ausnahme und scheut nicht davor zurück, an der Kirchheimer Allee einen benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Radweg auszuweisen, der auf einer Strecke von gerade mal knapp einem Kilometer über sechs einmündende Straßen hinwegführt. Dabei ignoriert sie nicht nur die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die eindringlich vor linken Radwegen warnt: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden". Sondern sie nimmt dem Radverkehr StVO-widrig an jeder Einmündung per Zeichen 205 die Vorfahrt vor dem einmündenden Verkehr.
Ein mit den Zeichen 237, 240 oder 241 beschilderter Radweg ist aber nur dann benutzungspflichtig, wenn er straßenbegleitend angelegt ist. Als solcher ist er dann straßenrechtlich ein Bestandteil der Straße und nimmt folglich an deren Vorfahrtsregelung teil.
Besonders unverständlich: Auf der anderen Straßenseite gibt es über den gesamten betrachteten Streckenverlauf keine einzige Einmündung. Hier hätte man also einen konfliktfreien Weg anlegen können.
Unser Fazit: Der Weg ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und dient nicht der Sicherheit des Radverkehrs. Ganz im Gegenteil, hier werden Gefahren geschaffen, die bei einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht gegeben wären. Die regelwidrige Vorfahrtsregelung verschiebt die Lasten unzulässigerweise einseitig auf den Radverkehr, ohne dass der querende Verkehr auf die Sonderregelung hingewiesen würde. Ein Radfahrer muss dem querenden (Auto-)Verkehr Vorfahrt gewähren. Der Querverkehr muss beim Rechtsabbiegen bzw. Ausfahren aus den Einmündungen aber ebenfalls die Vorfahrt gewähren. In der Praxis wird diese unklare Beschilderung dazu führen, dass der Autofahrer davon ausgeht hier beim Rechtsabbiegen Vorfahrt vor den Radfahrern zu haben. Diese Einstellung wird er dann an anderen Kreuzungen (z.B. in München) beibehalten. Mit anderen Worten, hier wird durch die mehr als fragwürdige Beschilderung der Boden für tödliche Rechtsabbieger-Unfälle an anderer Stelle bereitet. Gefahren werden auch in Poing nicht verringert; lediglich wird die Schuld im Falle eines Unfalles hier vom Autofahrer zumindest teilweise auf den Radfahrer verschoben.
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Nachtrag: Inzwischen ist die Situation geändert worden. Die Zeichen 205 - Vorfahrt gewähren - am Radweg sind entfernt worden. Folglich nimmt der Radweg jetzt an der Vorfahrt der Kirchheimer Allee teil, er ist aber immer noch benutzungspflichtig, .