Wenn man in Stuttgart-Weilimdorf von Osten in die Flachter Straße fahren möchte, muss man mit dem Fahrrad den linksseitigen Radweg nehmen, da er benutzungspflichtig beschildert ist. Die Gefahrenlage ist auf der Flachter Straße nicht besonders hoch. Es wird relativ langsam gefahren, weil man an der nächsten Kreuzung fast immer warten muss. Die Benutzungspflicht könnte also aufgehoben werden.
Das eigentlich schlimme aber ist das an der Fahrbahn aufgestellte Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, mit einem kreativen Zusatzzeichen mit Fahrrad und Pfeil, das es in der StVO nicht gibt. Das soll wohl auf den Radweg hinweisen, hat aber den Nebeneffekt, dass man auch dann nicht auf der Fahrbahn fahren darf, wenn der Radweg gesperrt oder unzumutbar ist, z.B. wegen Überschwemmung, Glasscherben oder Glätte, oder wenn das Ziel über den Radweg nicht erreichbar ist. In diesen Fällen soll man also schieben. Förderung des Radverkehrs sieht anders aus.
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