Fehmarn, Deutschlands drittgrößte Insel, hat für Urlauber und Touristen einiges zu bieten. Aufgrund der günstigen Topografie und der schönen Natur bietet es sich an, die Umgebung per Rad zu erkunden. Möchte man allerdings den Radweg zwischen Burg und Burgstaaken befahren, so wird die Freude schnell getrübt. Obwohl dieser Weg der vermutlich meistbefahrene Radweg der Insel sein dürfte, sieht man sich auf einer Strecke von knapp zwei Kilometern nicht weniger als 12 (!) Umlaufsperren ausgesetzt.
Umlaufsperren sind Verkehrseinrichtungen im Sinne der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Die Aufstellung bedarf daher einer verkehrsrechtlichen Anordnung und darf nur dann erfolgen, wenn mit der Umlaufsperre eine außerordentliche Gefahr abgewendet wird, die nicht mit weniger restriktiven Mitteln zu entschärfen ist. Der Einsender der Pannenflicken-Nominierung hatte den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein wegen der Umlaufsperren kontaktiert und dieser hatte dies bestätigt. Die Kreisverwaltung Ostholstein wiederum bezieht eine gegenteilige Position und sieht Umlaufsperren als Sicherungseinrichtungen und nicht als Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO an und erklärt sich damit für nicht zuständig.
Statt zeitnah eine praktikable Regelung zu suchen wird hier wieder mal schwarzer Peter gespielt und die Zuständigkeit hin und her geschoben.
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