Benutzungspflichtiger Zweirichtungs-Radweg an verkehrsarmer Straße
Gemeinsame Geh- und Radwege, die die Mindestmaße erheblich unterschreiten, sind auch bei den Verkehrsplanern im Landkreis Cuxhaven sehr beliebt. Dieses "Prachtexemplar" als leider recht typisches Beispiel findet sich an der Hauptstraße im eher ländlich geprägten Ortsteil Alfstedt der Stadt Geestland. Wie in dieser Gegend bedauerlicherweise üblich, wurde der Bürgersteig gleich im Zweirichtungsverkehr für benutzungspflichtig erklärt. Auf die zahllosen Hofausfahrten, die teilweise mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät genutzt werden, wurde dabei offensichtlich keine Rücksicht genommen. Von der besonderen Sicherung, die laut der Verwaltungsvorschrift zur StVO nötig ist, um im Ausnahmefall auch linksseitig eine Benutzungspflicht anzuordnen, ist nichts zu sehen. Eine qualifizierte Gefahrenlage auf der Fahrbahn ist ebenfalls nicht auszumachen. Das Fahrbahnverbot für Radfahrer reicht gerade mal bis zum Ortsausgangsschild. Dort muss die Fahrbahn gekreuzt werden und es geht außerorts weiter auf der rechten Fahrbahnseite.
Unser Fazit: Rechtswidrig, gefährlich und dann auch noch teilweise desolater Zustand des Belags. Die Benutzungspflicht muss umgehend entfernt werden.
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