Benutzungsppflicht auf ungeeigneten Wegen
Das dünn besiedelte Wendland ist bekannt für seine idyllische Landschaft und seine herrliche Ruhe, seitdem die Atommülltransporte nach Gorleben (hoffentlich) der Vergangenheit angehören. Ein eher flaches Geländeprofil macht das Radfahren obendrein zum Vergnügen.
Viele Straßen kommen hier ohne Radwege aus. In einer Gegend, in der sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, ist ein verträgliches Miteinander von Rad- und Kraftverkehr auf der Fahrbahn selbstverständlich. So mag es zumindest der aufmerksame Radfahrer glauben, der sich dem idyllischen Dörfchen Gedelitz auf der Kreisstraße 2 nähert. Doch was ist das? Kurz hinter der Ortseinfahrt, an der zur Verkehrsberuhigung ein Fahrbahnteiler angelegt wurde, zweigt ein unscheinbares, schmales Pflaster-Wegelchen nach rechts ab. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich dieses Konstrukt allen Ernstes als benutzungspflichtig beschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg - die Fahrbahn ist also ab hier für den Radverkehr tabu! Gleiches gilt auf der gegenüberliegenden Straßenseite für den Gegenverkehr. Vom normgerechten Mindestmaß von 2,50 Meter Breite sind die abgängigen und teilweise zugewachsenen Pflasterpfade beiderseits der Straße ebenso meilenweit entfernt wie von einem regelgemäßen Ausbauzustand. Auch eine qualifizierte Gefahrenlage im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO dürfte zur Rechtfertigung des Fahrbahnverbotes obendrein kaum gegeben sein, denn am Ortsausgang ist dieser Spuk nach wenigen hundert Metern wieder vorbei. Außerorts hinter Gedelitz bewegt sich der Radverkehr genauso auf der Fahrbahn fort wie vor der nur wenige Einwohner zählenden Ortschaft, die noch nicht einmal über Straßennamen verfügt.
Es bleibt das Geheimnis der Straßenverkehrsbehörde, warum sie in Gedelitz ausgerechnet innerorts (!) den Radverkehr von der Fahrbahn verbannt und auf völlig untaugliche Nebenanlagen zwingt, während sie außerorts offenbar keine Probleme mit der Fahrbahnnutzung hat.
Unser Fazit: Die rechtswidrige Benutzungspflicht muss entfernt werden. Es wäre aber denkbar weniger versierten Radfahrern die freiwillige Benutzung der Wege zu ermöglichen, indem sie als Gehweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei" beschildert werden.
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