Im Jahre 1997 wurde die Straßenverkehrsordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift im Sinne einer Sicherheitserhöhung im Straßenverkehr geändert. Der Abbau vieler der unzähligen Verkehrszeichen sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer wieder auf das eigenverantwortliche Handeln lenken, was nachweislich die allgemeine Sicherheit erhöht. Zur Änderung gehörte auch die Verlagerung des Radverkehrs von separaten Wegen auf die Fahrbahn, wo sich Radfahrer im Sichtfeld der Kfz-Fahrer befinden.
Zu der für alle verbindlichen StVO und der explizit für Behörden verbindlichen VwV zur StVO ist beim Bau von Radverkehrsanlagen - wenn sie denn unbedingt gewünscht werden - auch die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) zu beachten.
Dass diese Regelwerke gerne aus Unkenntnis ihrer Existenz, aus persönlichen Befindlichkeiten der Behördenmitarbeiter, aus politischer Einflussnahme oder rein aus der Priviligierung des Kfz-Verkehrs missachtet werden, ist immer noch Alltag.
Besonders hervorstechende Grausamkeiten werden alljährlich von den Mitgliedern der Initiative Cycleride mit dem Pannenflicken geehrt.
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