- Initiative Cycleride

Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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- 2019/2020

Pannenflicken 2019/2020

Ergebnisse der Pannenflickenwahl 2019/2020

Pannenflicken-Wahl 2019/2020 der Radverkehrsinitiative Cycleride (IC) / Pressetext

 

Bingen am Rhein gewinnt den „Goldenen Pannenflicken“ des Jahrgangs 2019/2020

Mit deutlichem Vorsprung und einem Anteil von 24,4 Prozent aller Stimmenpunkte kürten die Mitglieder der Initiative Cycleride (IC) Bingen am Rhein zum „Sieger“ der diesjährigen Pannenflicken-Wahl, die seit 2006 und somit schon zum 14. Mal stattfand. Leider zeigte sich auch in dieser Saison erneut: Deutschland „braucht“ Negativpreise wie diesen. Denn Radfahrer sind nach wie vor vielerorts Opfer einer verfehlten und unzureichenden Verkehrsplanung und nicht selten zahlreichen, oft nicht auf den ersten Blick erkennbaren Gefahren ausgesetzt. Mit dem „Pannenflicken“ versucht die Radverkehrsinitiative Cycleride, rechtswidrige und gefährliche Radverkehrsplanungen zu beseitigen und Nachahmer abzuschrecken.

Damit Radfahrer auf linksseitigen innerörtlichen Radwegen mit mangelhaften Sichtbeziehungen nicht noch stärker gefährdet werden, setzte Bingen auf die skurrile Lösung, die Radwege an zahlreichen Straßeneinmündungen enden und auf der anderen Straßenseite wieder beginnen zu lassen. Und zwar stets mit Benutzungspflicht. Auf Radfurten, die gemäß Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben sind, wurde absichtlich verzichtet, um Radfahrer nicht in falscher Sicherheit zu wiegen, wie uns der Mobilitätsbeauftragte von Bingen in der Nominierungsphase schrieb. Dass hier vieles nicht zusammenpasst, Radfahrer auch ohne Furtmarkierungen Vorrang haben und die Verunsicherung vor allem für Ortsunkundige groß ist, wurde ignoriert. Linksseitige Radwege sind innerorts grundsätzlich nicht erlaubt sind, schon gar nicht mit Benutzungspflicht und Beschwerden zu diesem Sammelsurium an Verfehlungen wurde von den Verantwortlichen mindestens seit 2015 ignoriert. Die Fachjuroren und einige Experten aus der IC kommentierten die Auszeichnung dementsprechend.

Der „Silberne Pannenflicken“ geht diese Saison nach Aachen, das 17% der Stimmenanteile einfuhr. Hier finden Radfahrer etliche Straßenzüge mit eigens für sie angelegten Schutzstreifen vor, die allerdings herzlich wenig Schutz bieten, liegen sie doch satt im Aufschwenkbereich der Autotüren daneben parkender Autos. Auf die vorgeschriebenen Sicherheitsstreifen wurde verzichtet und Radfahrer, die heil ans Ziel kommen wollen, lassen den Schutzstreifen besser komplett rechts liegen.

Der dritte Platz und somit der „Bronzene Pannenflicken“ erreichte mit 13,3% Stimmenanteil die Gemeinde Wolfschlugen. Seit vielen Jahren verunsichert ein nicht näher definierbares „Etwas“ mit anschließendem Schwenk auf den Bordstein die Radfahrer. Eine Beschilderung zum benutzungspflichtigen Radweg sieht man wegen des Gestrüpps erst bei näherem Hinsehen und dann kommt man nicht mehr auf den Bordstein. Das ist aber nicht tragisch, denn nach 160 m endet dieser indiskutable „Radweg“ schon wieder.

Der „Baustellenchaos-Sonderpreis“ des Pannenflickens ging an die Stadt Duisburg, die die Radfahrer durch kaum fahrbare Baustellenumfahrungen quält.

Der „Trampelpfad-Sonderpreis“ wurde dieses Jahr nicht vergeben, da die nominierte Trampelpfad-Strecke bei Ursensollen im Landkreis Amberg-Sulzbach während der Nominierungsphase ersatzlos entschildert wurde. Bis dahin war sie prinzipiell benutzungspflichtig – ein handtuchschmales Schotterstück wohlgemerkt.

Auf den weiteren Plätzen folgten Plochingen (BW), Bamberg (BY), Ditzingen (BW), Duisburg (NRW) und Neckartenzlingen (BW). Somit liegt der Schwerpunkt der Einsendungen erneut „im Ländle“ und man fragt sich, ob die Grünen um Kretschmann und Hermann die vielen Verkehrsplanungsmängel irgendwann mal umbiegen können. Im ganzen Land jedoch hat sich wieder gezeigt, dass die Behörden wohl noch immer nicht wissen, dass es Radwege ohne Benutzungspflichten gibt.

Wie schon in den letzten Jahren haben unsere Fachjuroren und auch einige IC-Experten ihr Statement abgegeben. Nach ihrer Expertise kommen Fachplaner und Bürgermeister nicht gut weg. Es ist immer noch deutlich erkennbar, dass Unkenntnisse landauf, landab normal sind und auf den Rücken unschuldiger Radfahrer abgewälzt werden. Die Meinungen der Fachjuroren findet man hier:

http://www.cycleride.de/aktuelles/news/111-radverkehrsexperten-setzen-watschen-fuer-die-pannenflicken-preistraeger-und-nominierten.html

Die Preisträger und Nominierten können hier eingesehen werden:

http://www.cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-19-20.html

Die Auszeichnungen werden in einer separaten Mail verschickt und per Post im Original den Preisträgern zugeschickt.

 

Und die Reaktionen aus den Kommunen im Folgenden Beitrag:

Die Versuche der Behörden, einer Pannenflicken-Nominierung zu entkommen

Zu den verschiedenen Nominierungen erreichten uns in der Nominierungsphase teils verzweifelte Schreiben, mit denen versucht wurde, die Problematik zu erläutern, herunterzuspielen oder aber gar die Einsender der Nominierung herabzuwürdigen. Dass sie damit daneben lagen, zeigen die Expertenmeinungen, die wir hier 

Radverkehrsexperten setzen Watschen für die Pannenflicken-Preisträger und -nominierten

veröffentlicht haben und die teils auch Bezug auf die Behördenreaktionen nahmen. Dieses Jahr gab es leider nur 1x eine positive Reaktion - ganz ohne Rückmeldung. In Ursensollen/Amberg wurde das reklamierte, falsche Schild schlichtweg ersatzlos demontiert und Ursensollen somit aus der Wertung genommen. Folgende bemerkenswerte Anschreiben erreichten uns:

 

Michael Kloos - Koordinator Mobilitätskonzept Bingen (1. Platz - Goldener Pannenflicken)

 

Sehr geehrter Herr Epple,

um die derzeit noch bestehende Situation verständlich zu machen, möchten wir Ihnen einige Erläuterungen zur Entwicklung geben.

Die Planungen zum Ausbau der L 419 zwischen östlichem Zubringer Ambrosiusbrücke und Ortsausgang Bingen-Kempten in Richtung Bingen-Gaulsheim bis kurz hinter dem bereits bestehenden Fahrbahnteiler begannen im Jahr 2003, die Ausführung erfolgte vor der Landesgartenschau 2008, d.h. in 2006.

Der damals vorhandene Gehweg hatte lediglich eine Breite von 2,10 bis 2,30 m. Bei der Planung konnten durch eine Verschiebung der Fahrbahnachse in Richtung Bahnlinie 2,00 m bis 2,25 m sowie 0,50 m durchgehender Schutzstreifen erreicht werden. Östlich der Zufahrt der (ehemaligen) Weinkellerei Goldener Oktober wurden 2,50 m ermöglicht. Dabei wurde die Fahrbahnbreite der L 419 ganz bewusst zugunsten des Radweges auf 5,50 m verengt.

Bereits vor dem Ausbau fuhren, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Mainzer Straße, die meisten Radfahrer auf dem vorhandenen Gehweg. Dies führte in der OD Bingen-Kempten an einigen Kreuzungsbereichen zu sehr gefährlichen Situationen für die Radfahrer sowie leider auch zu einigen Unfällen. An den Kreuzungen Lehrer-Vock-Straße und Wendelin-Kamp-Straße besteht keine Möglichkeit der Sicht auf den Gehweg. Am Kreuzungspunkt Bornstraße / Mainzer Straße konnte dies nur durch einen Verschenk der Fahrbahn ermöglicht werden. Vorrangiges Ziel war die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, da diese der Bequemlichkeit vorangestellt werden sollte.

Es ging nicht darum, wie von Ihnen oder dem für uns anonymen Initiator der Nominierung angeführt, die Radwegefuhrten einzusparen, sondern um die Gesundheit der Radfahrer und eine durchgehende Beschilderungssystematik.

Der Zielverkehr der Radfahrer auf der Mainzer Straße ist fast immer die Ortslage selbst. Das Ein- und Ausfahren aus östlicher Richtung würde weitere Gefährdungen mit sich bringen.

Bei aller Betrachtung aus den Augen eines Radfahrers muss man sich auch bewusst sein, dass die L419 eine überörtliche Anbindung der Stadt Bingen zu gewährleisten hat.

An den genannten Kreuzungspunkten kann ein Autofahrer bei der Ausfahrt auf die L 419 einen von rechts kommenden Radfahrer nicht sehen. Hierzu muss er fast bis an die Begrenzung der L 419 heranfahren um einen Radfahrer, welcher den Autofahrer ebenfalls nicht sehen kann, zu bemerken. Hätte der Radfahrer mit einer Radwegefuhrt Vorfahrt, würde dies unvermeidbar zu Unfällen mit gesundheitlicher Gefährdung der Radfahrer führen. Eine Radwegefuhrt suggeriert an diesen Kreuzungen eine nicht vorhandene Sicherheit.

Zum Zeitpunkt der Planungen wurde daher die umsetzte Verkehrsführung mit allen verbundenen Nachteilen als die bestmögliche Alternative angesehen.

 Allerdings muss man auch die Zunahme des Radverkehrs in den letzten 15 Jahren berücksichtigen. Deshalb wurde zur Untersuchung besonders kritischer Radwegführungen ein Planerbüro beauftragt, um bestmögliche und komfortable Verbindungen zu erreichen. Hierzu gehört auch die zur Nominierung stehende Radwegeverbindung zwischen Ortseingang Kempten und Ambrosiusbrücke. In einem weiteren Verfahren wird der weitere Bereich der Mainzer Straße ab der Ambrosiusbrücke bis zur Espenschiedstraße überplant, da ein Ausbau der Straße erforderlich ist. Selbstverständlich werden die Belange des Radverkehrs dabei berücksichtigt.

Darüber hinaus plant die Stadt Bingen derzeit mehrere Projekte zur Förderung des Radverkehrs. An fünf Stellen werden Mobilitätsstationen zur Förderung des Modal-Split geplant.

Eine Radwegeverbindung zwischen den Stadtteilen Bingen-Büdesheim und Bingen-Dromersheim entlang einer Landestraße wurde von der Stadt Bingen vorgeplant. Diese ist momentan an dem notwendigen Geländeerwerb gescheitert.

Das Land Rheinland-Pfalz ist derzeit an der konkreten Umsetzung einer Pendler-Rad-Route von Bingen über Ingelheim bis Mainz. Hier wird die Stad Bingen zusammen mit dem LBM Worms für den Radverkehr vorhandene Kreuzungsbereiche im Verlauf der Strecke entlang des Rhein-Radweges neu planen und umbauen, so dass dem Radverkehr ein komfortables, sicheres und zügiges Fahren ermöglicht wird.

Für uns hat es sich der Verfasser der sicher vorhandenen Mängel etwas zu einfach gemacht. Das wichtige Thema Sicherheit spielt offenbar eine untergeordnete Rolle. Mögliche Alternativen werden leider nicht aufgezeigt. Hier setzen die laufenden Maßnahmen der Stadt Bingen allerdings an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Michael Kloos

Koordination Mobilitätskonzept Bingen

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Matthias Ruckh - Bürgermeister von Wolfschlugen (Platz 3 - Bronzener Pannenflicken)

 

Sehr geehrter Herr Epple,

sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Informationen. Nachdem die Gemeinde Wolfschlugen einiges für Fahrradfahrer getan hat (u.a. Teilnahme am Stadtradeln; unsere Maßnahmen und Vorschläge sind im Radkonzept des Landkreises aufgenommen und werden von uns weiterverfolgt). Mich wundert es sehr, weshalb sich der- oder diejenige nicht bei der Gemeinde informiert und uns direkt die Gelegenheit gibt zu informieren. Um nun die Nominierung und den Preis nicht zu gefährden, sollte man eigentlich nichts tun. Da es Ihnen als Lobbyverein nicht um populistische und Medienwirksame Kampagnen geht, sondern davon gehe ich aus es Ihnen um Fakten geht, die bekanntlich der Wahrheit größter Feind sind…erlaube ich mir Sie zu informieren, da es Ihnen und mir um sachliche Informationen geht. Davon gehe ich aus.

Die Gemeinde Wolfschlugen ist als kreisangehörige Kommune nicht zuständig für Radwege, die entlang von Landesstraßen wie die Nürtinger Straße L1205 eine ist. Je nachdem ob es um Erhalt oder Unterhaltsmaßnahmen bzw. Neubau geht, ist das Straßenbauamt Kirchheim, Leiter ist Herr König bzw. das RP Stuttgart u.E. zuständig.

Sofern die Linien- bzw. Wegeführung und Beschilderung mangelhaft ist, ist dies durch die Straßenverkehrsbehörde (LRA Esslingen) zu prüfen und durch deren Anordnung dann von der Straßenmeisterei oder Drittfirmen umzusetzen. Diese Prüfung wird in Verkehrsschauen vorgenommen. Zuständiger Dezernent ist Herr Baron. Wir nehmen Ihre Info zum Anlass diesen TOP bei der nächsten Verkehrsschau mit aufzunehmen. Daher erhält Frau Schnelle vom LRA diese Mail ebenfalls gleich. An dieser Verkehrsschau können Sie oder ein Vertreter des ADFC gerne neben der Gemeinde und Polizei Teil nehmen. Das regen wir ausdrücklich an.

Darüber hinaus werden wir anregen eine Besichtigung aller Radwege und deren Beschilderungen vorzunehmen, um prüfen zu lassen, ob die Verkehrsführung noch gesetzeskonform ist. Eines ist aber sicher auch beruhigend für Sie. Wir haben keinen Unfall an dieser Stelle geschweige denn einen Unfallschwerpunkt in Wolfschlugen. Die Fahrradfahrer und das kann ich sowohl als Radler als auch als PKW-Fahrer sagen haben hier keine Probleme sich zurecht zu finden. Zudem nehmen Radler zunehmend die Straße in Beschlag unabhängig von Radwegen. Das ist durchaus das Leben des politischen Zeitgeists. Unabhängig von der notwendigen Prüfung der Stelle gibt es objektiv tatsächlich kein wirkliches Problem, weshalb ich Sie bitte unsere Nominierung zurückzunehmen.

Ferner bin ich gerne für ein aufklärendes Gespräch insbesondere auch mit denjenigen, die sich bei Ihnen gemeldet und die Stelle genannt haben (vermutlich Wolfschlugener BürgerInnen) sehr gerne bereit, sie zusammen mit Ihnen ins Rathaus einzuladen. Gerne können wir dann wie ich das mit anderen Anliegern an der Landesstraße L1205 (Nürtinger Straße, an der besagte Stelle sich ja befindet) ebenfalls seit langen tue, über die Radwegsituation zusammen sitzen und uns austauschen. Sie können den Initiatoren sehr gerne meine Mail weiterleiten und sie können sich gerne bei mir melden.

Ich würde mich sehr freuen am Tag des Fahrrads von Ihnen wieder zu hören und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Matthias Ruckh
Bürgermeister

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Ulrich Bahmer - Bürgermeister Ditzingen (6. Platz)

 

Sehr geehrter Herr Epple,

nach Prüfung kann ich Ihnen nun folgendes mitteilen:

Zunächst ist einmal festzuhalten, dass es sich bei der Baumaßnahme um eine Maßnahme im Bestand handelte, bei der mit den in Summe vorhandenen Maßen der Verkehrsflächen gearbeitet werden musste – die natürlich durch Bestandsgebäude seitlich begrenzt werden.

In der RASt ist ein Regelmaß von 1,50m für Schutzstreifen vorgesehen, es kann bis auf ein Mindestmaß von 1,25 m reduziert werden (diese Breitenmaße werden in der ERA analog benannt).

In der Planung ist ein Breitenmaß von 1,50m vorgesehen. Dies entspricht den Standardbreiten für Schutzstreifen nach den gültigen Richtlinien.

Neben Parkständen von 2,00m Breite ist nach RASt das Regelmaß von 1,50m für Schutzstreifen einzuhalten (- die ERA sieht hier neben 2,00m breiten Parkstreifen und 1,50m bzw. 1,25m breiten Schutzstreifen noch einen Sicherheitsstreifen mit 0,50m Breite vor).

In der Planung ist neben 1.25m breiten Schutzstreifen ein Sicherheitsstreifen von 0,50m Breite vorgesehen – d.h. dass die Breitenvorgaben der RASt gut eingehalten werden, gleiches gilt sogar auch für die Mindestvorgaben der ERA.

Die Vorgaben der aktuell gültigen Planungsrichtlinien sind daher eingehalten.  

Insgesamt kann ich die „Nominierung“ für den Negativpreis daher nicht nachvollziehen – insbesondere in Bezug auf die oben stehenden Ausführungen und den auf der Internetseite genannten Leitsatz „Wer die Paragraphen 2, 39 und 45 StVO korrekt befolgt, sich um Sicherheit, Pflege und Erhalt der Radwege kümmert und sich an die Verwaltungsvorschriften und ERA hält, wird sich nicht unter den Nominierten wiederfinden.“

Sollte Ihr Verein weiterhin der Meinung sein, dass hier geltende Planungsrichtlinien grob missachtet wurden, wäre ich dankbar für einen konkretere Benennung des „Fehlers“. Ansonsten gehe ich von einer Rücknahme der Nominierung aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Bahmer

Bürgermeister

 

*Anmerkdung der IC: Zu Ditzingen muss man hinzufügen, dass hier die ISTW-Planungsgesellschaft federführend war, was uns ratlos machte. Denn solch krasse Verstöße von Vorschriften dürfen nicht passieren. Wir reagierten: 

 

Sehr geehrter Herr Bahmer,

interessante Stellungnahme, vielen Dank. Auch für die Übersendung der Planungsunterlage. Ich habe einige Verbandsadressen ins CC gesetzt und denke, Ihre Angaben werden kurzfristig überprüft werden. Die Sicherheitsstreifen auf Bild 1 der Nominierung sehen nicht wirklich nach 50 cm aus, aber das mag an der Parallaxe liegen. Auf Bild 2 jedoch sind keine Sicherheitsstreifen neben der offiziell ausgewiesenen Ladezone vorhanden. Auch nicht in der Straßenplanung der Planungsgesellschaft. Noch dazu sind die Parkstände nur mit 1,88 m Breite ausgewiesen.

Für mich ein klarer Fall: Fehlplanung und unverständlich, wenn es von einem Expertenbüro stammt.

Generell lehne ich persönlich Schutzstreifen in Mindestbreite sowie verbleibende Kernfahrbahnbreiten unter 5,50 m ab. Da LKW Breiten von 2,55 m bzw. Tanklastzüge 2,60 m aufweisen können – jedoch ohne Miteinbeziehung der Außenspiegel – ist es klar, dass es bei allem unter 5,50 m eng wird. Treffen zwei LKW aufeinander, während soeben eine Radfahrergruppe überholt wird, entsteht ein hohes Risikopotenzial, wie sich jeder selbst ausrechnen kann. Schlimmstenfalls kommt es zum Sturz mit anschließendem Überrollen. Erst recht auf Schutzstreifen, die keine Regelmaße von 1,50 m aufweisen und natürlich noch mehr dann, wenn keine Abstände zu Parkständen vorhanden sind.

Wir – und zahlreiche andere Verbände und sonstige Institutionen - widersprechen auch der FGSV (Verfasser der ERA) dahingehend, dass 50 cm bei Sicherheitsstreifen keineswegs ausreichen. Denn wirklich jede normale Autotür ist erheblich breiter.

Wir widersprechen auch den ERA-Mindestmaßen für Parkstände neben Schutzstreifen mit 2,00 m Breite. Selbst ein VW Golf ist (mit Außenspiegeln) deutlich breiter. Jedoch wurde wohl nicht daran gedacht, dass quasi niemand bis auf 0 cm an den Bordstein heranfährt sondern selbst „gute“ Autofahrer 5 – 10 cm Abstand halten bzw. wegen des Lenkeinschlags halten müssen. Vergessen wurden wohl auch die 3,5-Tonner namens Sprinter-Klasse. Deren Fahrzeugbreite beträgt derzeit 2175 mm über die angeklappten (!) Außenspiegel und selbst wenn der Fahrer exakt auf 0 mm bis an den rechtsseitigen Bordstein des Parkstandes heranfährt, ragt das Fahrzeug etliche Zentimeter in den Schutzstreifen bzw. in den Sicherheitsstreifen. Denn naturgemäß sind die Außenspiegel ausgeklappt.

Die Kombination zweier Mindestmaße ist laut ERA unbedingt zu unterlassen. Das wären 1,25 m für den Schutzstreifen und 4,50 m für die verbleibende Kernfahrbahn. Hier schrammen sie nur sehr knapp vorbei.

Sie erkennen also, dass auch die Verfasser der Vorschriften und Regelwerke oft genug nicht richtig nachdenken. Auf unsere Kritik hin reagieren sie allerdings auch nicht. Von daher bin ich zumindest froh darüber, dass die Parkstände 2,50 m breit sind. Immerhin.

Für die Breitenanforderungen der RASt können die Behörden nichts. Aber sie können und dürfen sie größer ausgestalten, nachdem sie vielleicht selbst einmal nachrechnen oder jemanden anstellen, der wirklich Erfahrung mit dem Rad fahren im Alltag hat. Das heißt auch nachts, bei Regen, Nebel, in unbekannten Gebieten. Und davon gibt es nur sehr wenige. Leider. Auch Beamte, die nachrechnen. Für kritische und praxiserfahrene Zeitgeister wie es sie unter anderem bei uns gibt, sind Publikationen wie die der Unfallforschung der Versicherer willkommene Bestätigungen, die aber auch die Planungsbüros kennen sollten: https://udv.de/de/strasse/stadtstrasse/radverkehr/radfahrstreifen-und-schutzstreifen

Siehe da: 0,75 m Sicherheitsstreifen (auch noch beidseitig) 1,85 m breite Radfahr- und Schutzstreifen, Kernfahrbahnbreite mindestens 5 Meter usw. . Hinterfragen Sie also bitte auch ERA, RASt und VwV-StVO gründlich!

Reichen Ihnen die Angaben, um die Schutzstreifen ersatzlos entfernen zu lassen und ggf. Tempo 30 auszuweisen zzgl. etwaiger Radpiktogramme auf der Fahrbahn? Die Nominierung können wir nun nicht mehr zurücknehmen, denn die Wahlen laufen bereits. Aber auch im Nachhinein macht sich eine Änderung pro Radverkehrssicherheit immer gut.

Übrigens: Mich ficht das Thema Radwege und -streifen oder Tempo 30 nicht wirklich an. Für mich wären auch Tempo 40 oder 50 in Ordnung und ich fahre auch gerne völlig ohne Radverkehrseinrichtungen innerorts. Dann gibt es die größte Klarheit und die wenigsten Konflikte und Gefahren (aufgrund von Fehlplanungen). Das Einzige, was gefährlich ist, sind – nicht nur für Radfahrer – rücksichtslose Autofahrer und wenn Sie Radfahrern etwas Gutes tun wollen, starten Sie Kampagnen zu den neuen Vorschriften wie z.B. den seitlichen Mindestüberholabständen von 1,5 m. Das ist hier für zweispurige Kraftfahrzeuge nämlich nur ohne Gegenverkehr möglich und dann braucht es auch keinerlei „Streifchen“. Aber den Unerfahrenen und Ängstlichen zuliebe akzeptieren auch erfahrene Radfahrer Maßnahmen wie Radstreifen und -wege, jedoch nicht auf eine Art, die gefährlicher ist, als wenn sie nicht bestünden.

Außerorts halte ich übrigens breite Seitenstreifen entlang der Straßen für hilfreich, vor allem an Steigungen bergauf.  

Danke für Ihre Unterstützung für sicheren Radverkehr.

Freundliche Grüße

Ralf Epple

Initiative Cycleride

 

 

 

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

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