
... und vermeiden so, uns mit dieser Situation am Ende der Bushaltestelle konfrontiert zu sehen. Das rechte Zeichen 205 ist nicht zu beanstanden. Das linke dagegen schon. Gilt es ebenso wie das rechte für Fahrzeuge, die aus der Bushaltestelle ausfahren oder gilt es für Fahrzeuge auf der geradeaus verlaufenden Fahrbahn? Und was hat es mit dem Zusatzzeichen mit dem Fahrradpiktogramm auf sich? Da in der StVO nicht vorgesehen ist, ein Zeichen 205 mittels Zusatzzeichen nur auf bestimmte Fahrzeugarten zu beschränken kann es sich nicht explizit nur auf Radfahrer beziehen. Also bezieht es sich auf den Geradeausverkehr und signalisiert ihm, dass er in 25 Metern die Vorfahrt von Radfahrern beachten muss? Und dann ist da letztlich auch noch die Furt die dort nicht sein darf, wo der Radverkehr keine Vorfahrt hat. Kurzum - Rätsel über Rätsel, und im Falle eines Unfalls sind alle Unfallbeteiligten die Dummen.
Jenseits der Furt versteckt sich hinter dem Baum ein Zeichen 240, spätestens ab dort ist daher wieder erzwungenes Gehwegradeln auf dem durchgehend etwa 1,30 Metern schmalen Weg angesagt.