
Die nächste Furt. Diesmal eindeutig beschildert, der Verkehr auf der einmündenden Überleitung von der B270 muss dem Radverkehr Vorfahrt gewähren (das entsprechende Zeichen 205 ist allerdings nicht mit auf dem Bild). Man tut als Radfahrer aber äußerst gut daran, sich nicht auf sein Vorfahrtsrecht zu verlassen. Am Ende der Furt freut sich manch ein Radler darüber, dass hier kein Zeichen 240 steht, er darf also die Fahrbahn benutzen. Ob er nach vorsichtigem Überwinden des spitzwinklig zu überfahrenden teilabgesenkten Bordsteins auch den Gehweg befahren dürfte ist fraglich, einziges Indiz hierfür wäre die auf den Weg führende Furt, die den Weg möglicherweise zu einem "anderen Radweg" machen könnte.