
Ist man auf dem schmalen Wegelchen unter der Brücke hindurch so erwartet einen erneut die schon bekannte uneindeutige Vorfahrtsregelung. Im Schilderwald nach der Furt erkennt man ein Zeichen 240, d. h. das unfreiwillige Gehwegradeln muss fortgesetzt werden. Weiter hinten liegt eine Bushaltestelle und der geneigte Leser ahnt sicherlich schon, wie die Radverkehrsführung dort aussieht...