Im Bayerischen Wald lässt es sich gut urlauben, viel erleben und erholen. Auch zum Radfahren ist die Region landschaftlich hervorragend geeignet. Dieses Jahr führte wieder einmal die Bayernrundfahrt hier durch und Profis aus aller Welt durften an den hiesigen Anstiegen einmal mehr ihre Körner lassen. Was weniger schön ist: "Normalradfahrer" werden wann immer es geht von der Fahrbahn weg auf Wegelchen geführt, die von den Behörden als "Radwege" gekennzeichnet sind und zwar üblicherweise mit Benutzungspflicht. Es klappt also noch nicht mal im Heimat-Bundesland von Bundesverkehrsminister Ramsauer mit der Anwendung von Regelwerken und Vorschriften, wie er beispielsweise in abgeordnetenwatch.de (vielleicht doch eher als Wunschdenken?) schilderte:
"Die Planung und der Bau von Radverkehrsanlagen erfolgen auf der Grundlage technischer Regelwerke, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (www.fgsv.de) erarbeitet und herausgegeben werden. Wesentliches Ziel ist es, ein möglichst hohes Maß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Radverkehrsanlagen anforderungsgerecht zu gestalten. So enthalten diese Regelwerke auch Hinweise zur Zweckmäßigkeit von Radverkehrsanlagen: Beispielsweise sind in den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Querschnitte (RAS-Q) Einsatzgrenzen enthalten, wann - unter Berücksichtigung des Radfahrer- und des Kfz-Verkehrsaufkommens aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anlage von Geh- und Radwegen sinnvoll ist. Die Anwendung dieser Regelwerke liegt in der Verantwortung der zuständigen Straßenbaulastträger."
Wir machen eine kleine Tour von Bodenmais über Geiersthal nach Viechtach….
Google-Maps-Links zu den Örtlichkeiten: Bodenmais, Geiersthal, Viechtach
Für weitere Details bitte auf die Bilder klicken.
Nachtrag: Die Stadt Viechtach hat mitgeteilt, dass die Beschilderung geändert wird (betrifft die Bilder Bayernwald_2013_12, Bayernwald_2013_13, Bayernwald_2013_14 und Bayernwald_2013_15). Ferner hat sie erläutert, dass die Beschilderung ursprünglich eigentlich für die entgegengesetzte Richtung stadteinwärts gelten sollte. In dieser Richtung steht dem Radverkehr eine Unterführung zur Verfügung, damit die B85 kreuzungs- und gefährdungsfrei gequert werden kann. Falls die Umschilderung nachweislich vor der Pannenflicken-Wahl erfolgt kann Viechtach von der Kandidatenliste gestrichen werden.
Nachtrag II: Die Umschilderung in Viechtach wurde mittlerweile durchgeführt und die Behörde hat uns dankenswerterweise Bilder zugesandt (Viechtach umbeschildert 1 und Viechtach umbeschildert 2). Das erste Bild zeigt die neue Beschilderung in Richtung Süden mit der nun klargestellt ist, dass der Radverkehr nicht auf den Trampelpfad über das Feld gezwungen werden soll. In Richtung Viechtach hat man sich für eine Beschilderung mit Zeichen 240 entschieden. Aus unserer Sicht wären die sogenannte "Servicelösung" bestehend aus einem Zeichen 239 mit Zusatz 1022-10 oder überhaupt keine Beschilderung zwar sachdienlicher gewesen, aber da der Weg hier nicht fahrbahnbegleitend ist besteht keine Benutzungspflicht. Ferner tut man als Radfahrer mit (Zwischen-)Ziel Viechtach unabhängig von der Beschilderung gut daran, diesen Weg und die Unterführung unter der B 85 hindurch zu benutzen. Ansonsten müsste man einige hundert Meter der B 85 folgen, was sicherlich nur routinierten Radfahrern zu empfehlen ist. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen erfüllt die ursprünglich bemängelte Situation nicht mehr die Voraussetzungen für eine Pannenflicken-Nominierung. Aus den beiden anderen Gemeinden sind leider keine Rückmeldungen eingegangen, sie bleiben daher weiter nominiert.