
Die gleiche Stelle mit Blick in Richttung Viechtach. Hier hat man sich für eine Beschilderung mit Zeichen 240 entschieden. Aus unserer Sicht wären die sogenannte "Servicelösung" bestehend aus einem Zeichen 239 mit Zusatz 1022-10 oder überhaupt keine Beschilderung zwar sachdienlicher gewesen, aber da der Weg hier nicht fahrbahnbegleitend ist besteht keine Benutzungspflicht. Ferner tut man als Radfahrer mit (Zwischen-)Ziel Viechtach unabhängig von der Beschilderung gut daran, diesen Weg und die Unterführung unter der B 85 hindurch zu benutzen. Ansonsten müsste man einige hundert Meter der B 85 folgen, was sicherlich nur routinierten Radfahrern zu empfehlen ist.