
Im weiteren Verlauf wird der Radweg "beendet" - um direkt nach der Einmündung wieder mit Benutzungspflicht weitergeführt zu werden. Offensichtlich möchte man sich abgesehen von der rechtswidrigen Beschilderung mit dieser kreativen Lösung auch noch die obligatorischen Furtmarkierungen sparen und dem Radfahrer jegliche Sicherheit nehmen. Weiß jemand wirklich sicher, ob er hier Vorfahrt hat?