
Am Ausgang des Ortsteils Berging der Gemeinde Geiersthal beginnt an der St2136 ein linksseitiger Radweg, vorbildlich mit einer Querungshilfe angelegt aber dennoch mit einer offensichtlich rechtswidrigen Benutzungspflicht versehen.
Rechtslage zu linksseitigen Radwegen:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 StVO, Randnr. 33)