
Jetzt wird es ganz eng. Der Radfahrstreifen führt entgegen den Forderungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) RECHTS an Parkständen vorbei. Es wurde sich noch erbarmt, einen winzigen Sicherheitsstreifen (Voraussetzung bei Parkständen) von 25 cm vorzusehen, dann folgt ein Parkstand, der gerade mal die Mindestmaße von 2,00 m aufzuweisen scheint. Ein Maß, das - wie man sieht - auch für Kompaktfahrzeuge nicht ausreicht. Was, wenn hier jetzt noch die Beifahrertür aufgeht? Keine Chance. Und zugleich noch gut aufpassen: Von rechts kommt eine Einfahrt, in die auch Autofahrer von der Fahrbahn abbiegen könnten - während der Radfahrer durch den parkenden PKW verdeckt wird. Zum Glück steht nicht noch einer dahinter.
Dem PKW-Fahrer kann übrigens kein Vorwurf gemacht werden!