
In der Schöllkopfstraße fährt man zunächst zweispurig in Richtung Westen, an der Abzweigung der Ziegelstraße teilt sich die Fahrbahn in eine Rechtsabbiegespur und eine Geradeausspur. Radfahrer die geradeaus wollen, blicken auf einen zunächst einladend anmutenden, gut und breit markierten Radfahrstreifen. Das folgende Blauschild kennzeichnet eine Benutzungspflicht dieses Streifens und ein gleichzeitiges Benutzungsverbot der Fahrbahn. Das ist dann zulässig, wenn die Fahrbahn für Radfahrer ein außergewöhnlich hohes Maß an Gefahren aufweist, die das allgemein übliche Maß an Gefährdung erheblich übersteigt. Nur dann!