
Gefastes, zum Rand hin absackendes Pflaster und ein "Radweg-"Teil, der gerade Mal zwei Pflastersteine breit ist. Die hier verwendeten Steine sind an der längeren Seite übrigens 20 cm lang, d. h. der "Radweg-"Teil ist 40 cm breit. Ein Radfaher ist etwa 75 cm breit, er ragt also deutlich in den Fußgängerbereich des Weges hinein. Streng genommen dürfte er den Weg folglich gar nicht befahren, es sei denn, er ist ein Kind (Kinder bis 8 Jahre müssen mit dem Rad auf dem Geweg fahren, bis 10 Jahre dürfen sie).