Los geht es am Anfang der Strecke in der Straße Wiesengrund im gleichnamigen Gewerbegebiet. Wie man sieht, läuft der Radweg ausgerechnet an der Seite der Grundstückseinmündungen entlang, was ein gewisses Gefahrenpotential bedeutet. Dieser erste Abschnitt des Wiesengrunds besitzt "nur" eine rechtsseitige Benutzungspflicht. Für westwärts fahrende Radfahrer soll die ruhige Fahrbahn also erheblich gefährlicher sein als für ostwärts fahrende?
In der zweiten Hälfte des Wiesengrunds nach dem Linksabbiegen besitzt der einseitige Radweg Benutzungspflicht für beide Richtungen. Dazu ist eine Überquerung der angeblich so gefährlichen Fahrbahn notwendig.