Hier geht es links herum in die Allhornstraße, wo der Radweg noch immer beidseitig benutzungspflicht ist.
Der Fahrradgegenverkehr kommt an dieser Stelle wegen des Gefälles mit guter Geschwindigkeit von der Kanalbrücke herunter. Aufgrund der schlechten Sicht durch das dichte Buschwerk links (Das Foto entstand in Frühjahr) kam es offensichtlich des Öfteren zu Konflikten im Gegenverkehr, was die durchgezogene Linie, die den Weg in 2x1 m unterteilt, eindrucksvoll betont. Diese Linie und damit der unterteite Sonderweg verträgt sich aber nicht mit dem angeordneten Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), ganz abgesehen davon, dass die Benutzungspflicht ohnehin durch nichts gerechtfertigt ist.