Nach einem kurzen Stück ohne Radweg verlassen wir den Siedlungsbereich bereits wieder und noch vor dem Ende der Temp30-Zone beginnt erneut ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger einseitiger Radweg. Auch hier gibt es an diesen kleinem Weg namens Kanalstraße nicht ansatzweise eine Rechtfertigung für die Verbannung der Radfahrer von der Fahrbahn.
Eine Furtmarkierung will uns nach links überleiten, aber verleitet sie nicht manch einen Radfahrer dazu, hier einen nicht vorhandenen Vorrang vor dem Gegenverkehr anzunehmen? Ganz obendrein beginnt die Furtmarkierung von rechten Bürgersteig aus, welcher aber definitiv ein reinrassiger Gehweg ist. Hier wird dem Radfahrer suggeriert, er dürfe auf Gehwegen fahren.