Später in der Siedlung endet der Bürgersteig und wir blicken zurück auf den Radweg. Unschwer lassen sich drei Dinge erkennen:
- die "Breite" - zutreffender wäre Enge - des Weges. 1,50 m reichen definitiv nicht aus, damit sich zwei Radfahrer sicher begegnen können. Die Regelwerke verlangen durchgehend mindestens 2,50 m.
- die obligatorische Querungshilfe sucht man vergebens
- ebenso vergebens sucht man nach den Verkehrssicherheitsgründen, die die beidseitige Radwegbenutzungspflicht notwendig machen.