
Schon nach knapp 100 Metern ist der viel zu schmale benutzungspflichtige Rad- und Fußweg zu Ende, rechtzeitig vor nicht einsehbaren Grundstücksausfahrten.
Es gibt überhaupt keinen Grund, an einem Fahrbahnverbot für Radfahrer festzuhalten. Dennoch sieht die Ortspolizei keinen Handlungsbedarf.
Wir meinen: Auch in Tecklenburg sollten Vorschriften eingehalten werden und das Blauschild ist ersatzlos zu entfernen. Auch ein für Radfahrer freigegebener Fußweg ist hier nicht angebracht.