
Dass man für Fußgänger einen separaten Weg vorsieht, auf dem auch Kinder bis zum 10. Geburtstag mit dem Rad fahren dürfen, ist auch in einer ruhigen Wohnstraße mit Tempo-30-Zone eine einwandfreie Sache.
Dass man jedoch Radfahrern aller Couleur das Befahren der Fahrbahn verbietet und sie auf den gemeinsamen Weg mit den Fußgängern zwingt, weniger.