Tecklenburg, Nordrhein Westfalen, Radwegzwang
Die Kolpingstraße ist als Gemeindestraße und Sackgasse eine reine Wohnstraße für die Anlieger des recht kleinen Wohngebietes. Zusätzlich ist die Kolpingstraße als Tempo-30-Zone beschildert.
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Unabhängig davon, dass hier nicht im entferntesten eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, schließt die StVO eine Radwegbenutzungspflicht in einer Tempo-30-Zone komplett aus. Das macht die hier vorliegende Beschilderung definitiv illegal.
Dennoch halten Straßenverkehrsamt und Polizei am Fahrbahnverbot fest.
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Änderung 16.10.2017 - Tecklenburg steht nicht mehr zur Wahl
Der Kreis Steinfurt und die Stadt Tecklenburg haben vorbildlich reagiert und die blauen Schilder an der Kolpingstraße innerhalb von nur 24 Stunden (!) abgebaut, nachdem die Zuständigen von der Nominierung informiert wurden.
Bedauerlich ist nur, dass es überhaupt erst zu einer Nominierung kommen musste. Der Einsender bemüht sich seit fast anderthalb Jahren darum, dass in Tecklenburg nicht nur die Kolpingstraße sondern auch die anderen Radwegbenutzungspflichten abgebaut oder zumindest überprüft und begründet werden.
Zwar hatten sich Stadt und Kreis zunächst zu einer Verkehrsschau bereit erklärt, welche dann auch im März 2017 stattfand. Allerdings bestand diese dann - im Rathaus sitzend - darin, dass der Ortspolizist stellvertretend für die Stadt aussagte, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Damit war das Thema dann erledigt, ohne auch nur einen Radweg im Einzelfall bewertet zu haben.
Es dauerte dann weitere 4 Monate, bis man dem Einsender - nach mehrmaligen Nachfragen - dieses Ergebnis mitteilte. Weitere 3 Monate strichen ins Land, in der dem Einsender zwar Bereitschaft signalisiert wurde, die Radwegbenutzungspflichten jetzt doch überprüfen zu wollen. Letztlich wurde es aber immer weiter verzögert, sodass es Anfang Oktober zur Nominierung der Kolpingstraße kam, auf die dann immerhin in Rekordzeit von < 24h mit dem Abbau der blauen Schilder reagiert wurde.
Bleibt zu hoffen, dass Stadt und Kreis ihren Worten auch Taten folgen lassen und die restlichen Radwegbenutzungspflichten in der Stadt Tecklenburg mittlerweile 20 Jahre nach der Fahrradnovelle zeitnah überprüft werden.
Es bleibt in Tecklenburg und Umgebung jedoch die Befürchtung bzw. der schale Beigeschmack: Es muss immer erst der Big Boss vom Landratsamt ran...
