
Die erste Möglichkeit überhaupt, um von der L 490 kommend auf den konstant unterhalb der Fahrbahn verlaufenden Weg zu wechseln, besteht rund 500 Meter hinter der Bahnüberführung. Zu allem Überfluss steht das Radwegschild dort längs zur Fahrbahn, es verletzt somit den Sichtbarkeitsgrundsatz, da man es mit einem beiläufigen Blick aus spitzem Winkel gar nicht erkennen kann. Treppenwitz nebenbei: Die Anlieger (landwirtschaftlicher Verkehr) kommen durch das Radwegschild an dieser Stelle auch nicht mehr legal mit dem KfZ zu ihren unterhalb der Fahrbahn gelegenen Grundstücken.
Wer an dieser Stelle jedoch in Richtung Annweiler oder Rinnthal mit dem Fahrrad von der B 48 auf den Weg auffährt (oder auf diesem bleibt), landet unweigerlich wieder in der Seitenstraße im Nirgendwo, da er nicht mehr direkt zurück auf die B 48 gelangt!