In der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wurde im Ebersbachtal vor kurzem ein neuer gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Er verbindet dabei die Stadt Annweiler mit Wernersberg und verläuft entlang der B 48. Schon fast beispielhaft wirft dieser Weg unheimlich viele Fragen auf, denen wir uns beim Betrachten der eingesandten Fotos näher widmen wollen.
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Wichtige Neuerung - die Nominierung wurde entschärft, bleibt aber bestehen.
Der Einsender des Pannenflickens informierte uns über die Verbesserungen - siehe Bilder 5 neu und 8 neu, schrieb aber gleich dazu, dass...
unsere Kreisverwaltung nicht aufzugeben und den Pannenflicken doch noch gewinnen zu wollen scheint. .... Die Umfahrung ist nun zwar entfernt, die Beschilderung jedoch treibt mir die Tränen ins Gesicht.
So ist es. Aufgrund der Stellungnahme der Kreisverwaltung möchten wir die Nominierung ohnehin bestehen lassen, denn das Fettgedruckte geht natürlich gar nicht:
Es sind die gleichen Bilder, die auch als Dokumentation für einen Widerspruch verwendet wurden, der gegen die Anordnung der Beschilderung bei uns anhängig ist.
Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Es handelt sich somit um ein laufendes Verfahren und Sie wissen sicherlich, dass es immer schwierig ist, in ein laufendes Verfahren einzugreifen.
Die Problembereiche sind uns bekannt und wurden teilweise bereits beseitigt. So wurden die Umlaufsperren an der Einmündung der K 1 abgebaut.
Des Weiteren wurde angeordnet, dass das Verkehrszeichen 240 südlich der Einmündung der K 1 beseitigt wird.
Für den weiteren Verlauf des Radweges erfolgt derzeit die Prüfung, wie eine für alle Beteiligten tragbare Beschilderung aussehen könnte.
Der Weg wurde durch den Bund gebaut und finanziert, insbesondere unter der Prämisse, dass dieser durch die Radfahrer auch genutzt wird. Daher erfordern die Förderrichtlinien in der Regel auch (noch) die "Blaubeschilderung", z. B. mit Zeichen 240.
Das macht für den touristischen Radverkehr und Familien mit Kindern sicherlich auch Sinn. Da das Zeichen 240 aber eine Verpflichtung für alle Radfahrer beinhaltet, den Weg zu nutzen, können wir nachvollziehen, dass sowohl die Alltags- als auch die Sportfahrer sich dadurch in ihren "Freiheitsrechten" beeinträchtigt fühlen.
Wie bereits ausgeführt, sind wir derzeit dabei, zusammen mit den Verantwortlichen des Landesbetriebes Mobilität die Beschilderung weiter zu überarbeiten. Es fand bereits ein Abstimmungsgespräch statt, bei dem auch ein Vertreter des ADFC und des ADAC teilgenommen haben.
In diesem Zusammenhang werden wir auch das anhängige Widerspruchsverfahren weiterbearbeiten.
Es wird aber nicht möglich sein, das Verfahren bis zum 10.04.2018 abzuschließen.
Wir schlagen daher vor, die Nominierung für dieses Jahr auszusetzen und für das Jahr 2019 vorzumerken. Bis dahin werden die zu treffenden Maßnahmen sicherlich angeordnet und umgesetzt sein.
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Wenn jedoch 2019 die Beschilderung in ein "Fahrrad frei" (Zeichen 1022-10) geändert wurde und der Radweg so gut in Schuss gehalten wird, dass er auch freiwillig gerne benutzt wird (dann braucht es keine Benutzungspflicht), werden wir es hier lobend erwähnen, versprochen!