Der Blick in die Gegenrichtung offenbart, dass es sich zumindest ab hier um keinen benutzungspflichtigen, sondern für bestimmte Verkehrsarten freigegebenen "Mehrzweckweg" handelt, oder besser gesagt: handeln sollte. Genaugenommen wurde hier gemurkst, denn in dieser Richtung dürfen Traktoren, Radfahrer, Mofafahrer fahren, in Gegenrichtung (voriges Bild) jedoch ausschließlich Fußgänger laufen und Radfahrer fahren.
Die gezeigte Beschilderung wäre eigentlich angemessen; vor allem auch deshalb, da dieser Weg in nördlicher Fahrtrichtung den Weg zur L 490 komplett abschneidet, da man in der Seitenstraße "Am Flotz" landet. Das darf ein straßenbegleitender und benutzungspflichtiger Weg aber nicht. Als Ortsfremder weiß man ja aber leider nicht, wohin einen blaue Schilder oftmals führen. Siehe dazu das folgende Foto.