Auf der anderen Seite des Neckars beginnen die Zu- und Abfahrten der mehrspurigen B313 (Kraftfahrstraße). Anstatt dass wir einfach geradeaus nach Köngen fahren können, zwingt die Straßenverkehrsbehörde die Radfahrer jetzt nach links auf den benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ240). Das ist nicht nur vorschriftswidrig. Das Fehlen einer Abbiegespur und die Querungserfordernis der Straße bergen Gefahren, die weitaus höher sind, als wenn der Radfahrer einfach geradeaus weiterfahren würde.