Dieser ca. 8 m lange gemeinsame Fuß- und Radweg markiert gleichzeitig Anfang und Ende der Radwegstrecke. Denn nach der B313-Abfahrt von links gibt es keine weiteren Schilder. Kein Radweg ohne Benutzungspflicht (z.B. durch VZ 1022-10), kein freigegebener Gehweg, keinerlei Piktogramme. Genaugenommen ist hier Radfahren a. verboten, b. für Kinder bis 8 Jahren dennoch vorgeschrieben.
Nach links durch den P&R-Parkplatz gelangt man übrigens auf die ausgeschilderte Route nach Esslingen und weiter nach Stuttgart über den bekannten Neckartalradweg. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht erkennbar ist, dass dieser bis Plochingen kilometerlang geschottert ist, bei schlechtem Wetter Fahrrad und Radfahrer sehr dreckig werden und sich das Regierungspräsidium beharrlich weigert, diesen bedeutenden Weg zu asphaltieren. Das ist der einzige taugliche Weg in einer Region mit mehr als 1 Mio. Einwohnern - geschottert!