
Wenige Meter hinter dem Radwegbeginn beginnt eine Buckelpiste: Absackungen, Wurzelaufbrüche und eine viel zu geringe Breite erwarten einen. Selbst mit Schrittgeschwindigkeit ist die Gefahr groß, auf dem Radweg zu stürzen. Die Fahrbahn daneben ist äußerst breit und eben. Die von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt angeordnete Radwegebenutzungspflicht ist offensichtlich rechtswidrig. Aber auch der Radweg selbst darf in dieser Form nicht existieren. Das ist kein geeigneter Weg zum Radfahren.