
An dieser Stelle endet die rechtsseitige Radwegebenutzungspflicht bzw. beginnt die linksseitige Radwegebenutzungspflicht, ohne dass es eine sichere Überleitung geben würde. Die muss auch gar nicht sein, denn die Radwegbenutzungspflicht, ausgewiesen durch das blaue Verkehrszeichen 240, ist vollständig rechtswidrig. Linksseitige Radwege dürfen grundsätzlich nicht ausgewiesen werden und schon gar nicht benutzungspflichtig, da hier eine besonders hohe Unfallgefahr besteht.
Ein erneuter und ernüchternder Beleg von Behördenignoranz Verwaltungsvorschriften gegenüber, die seit 1998 umgesetzt werden müssen und bundesweit reichlich missachtet werden. Verunfallen Radfahrer hier, haben sie schlechte Karten aufgrund "unangepasster Geschwindigkeit" oder dergleichen.
Wir meinen: Der komplette Radweg muss nicht nur saniert werden sondern auch die Benutzungspflicht muss sofort abgeschildert werden. Das Fahrbahnverbot ist gleichbedeutend mit Schikane auf Kosten der Gesundheit der Radfahrer, die sich auf Behörden und sicher ausgeschilderten Radwegen verlassen.