
Für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg mit Benutzungspflicht in beiden Richtungen hat der Weg an sich schon nicht die erforderliche Breite. Leider befindet sich auf den Weg auch noch eine (Schulbus-) Haltestelle mit Wartehäuschen. Hier wird der Radverkehr einfach hindurchgeführt. Die Breite des Weges am Wartehäuschen beträgt ca. 1,30 m. Und morgens stehen hier Schulkinder.
Der Weg ist viel zu schmal für einen Radweg, erst recht für eine Benutzungspflicht. Die Blauschilder müssen umgehend entfernt werden, denn sie gefährden Radverkehr und Fußgänger und sorgen zwangsläufig für Konflikte.