Der Radweg im Kandeler Ortsteil Minderslachen verdient seinen Namen nicht und ist dennoch mit einer indiskutablen und verkehrsgefährdenden Benutzungspflicht ausgeschildert. Trotz stark untermaßiger Breite von stellenweise gerade mal 1,30 Metern und das auch noch für Radverkehrsführung in beiden Richtungen verbietet man hier Radfahrern auf der nur schwach frequentierten Straße die Fahrbahn zu benutzen. Besonders kritisch ist dann noch die Stelle, an der Radfahrer an einem Buswartehäuschen einer Haltestelle vorbeigeführt werden, die von zahlreichen Schülern frequentiert wird.
Die Benutzungspflicht ist für beide Richtungen sofort aufzuheben und es ist allenfalls eine Schilderkombination aus Gehweg mit Zusatz Fahrrad frei denkbar. Denn schneller als Schrittgeschwindigkeit sollte hier wirklich niemand Rad fahren.
Auch im Ortsteil Minderslachen der Stadt Kandel in der Südpfalz wird der Straßenverkehr vom Radverkehr entlastet, indem man diesen entlang der L 542 einfach per blauem Schild auf den Gehweg zwingt.
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