
Nach einigen Metern wird der Weg durch Zeichen 241 in je einen separaten Geh- und einen Radweg aufgeteilt. Ab hier beginnt auch die Durchgrünung des Straßenraums durch die Pflanzung einzelner Bäume, die den Radweg regelmäßig auf eine Breite von einem Meter einengen (Benutzungspflicht immer noch in beide Richtungen).