
Richtig beginnt der Radweg aber dann endgültig bei der Einfahrt ins Stadtgebiet und begleitet die „Weissenburger Straße“ linksseitig stadteinwärts. Das blaue Zeichen 240 versteckt sich hinter dem zweiten Baum. Die Benutzungspflicht gilt für beide Richtungen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass das befahren linksseitiger Radwege insbesondere innerorts mit besonderen Gefahren verbunden ist und deshalb keine Benutzungspflicht angeordnet werden soll. Trotzdem pflanzt man noch ein scharfkantiges, stählernes Hindernis auf und die Sichtbeziehungen zu den linksseitigen Ausfahrten sind quasi nicht gegeben.