
Tatsächlich entdeckt man auf der nicht abmarkierten Furt auf der anderen Seite ein Schild "Fahrrad frei" (Zeichen 1022). Geisterradeln also wohl erlaubt, ab hier offiziell auf einem linksseitigen Radweg links um den Kreisverkehr herum!
Nur: Aus dem Kreisverkehr ausfahrende Autos achten ohnehin selten auf die vorrangberechtigten Fußgänger und Radfahrer. Die wenigsten wissen es gar, dass sie hier wartepflichtig sind. Ohne Furtmarkierungen aber umso weniger, wenn diese quasi als Geisterradler unterwegs sind. Im Kreisverkehr ist nicht erkennbar, dass hier Radfahrer queren. Dazu müssten Furtmarkierungen angebracht werden. Bei nun offiziell ausgeschilderten Radwegen ohne Benutzungspflicht sowieso.