
So geht der Schotterweg dann weiter. Da er zu einer ausgeschilderten Radroute nach Beuren führt, ist anzunehmen, dass das hier tatsächlich ein auch für Radfahrer vorgesehener Weg ist.
Auf der linken Seite dagegen ein immerhin mittelmäßig asphaltierter, ehemaliger Radweg, der nun per Schild zum Gehweg mit Zusatz "Fahrrad frei" (Zeichen 1022) umfunktioniert wurde. Das heißt aber definitiv "Schrittgeschwindigkeit"!
Die Sache ist klar: Radfahrer fahren am sichersten am Schutzstreifen vor dem Kreisverkehr gerade aus, durch den Kreisverkehr durch und dann entweder auf der Fahrbahn weiter oder im Kreisverkehr links weg und auf diesen freigegebenen Gehweg drauf.
Viel komplizierter, verwirrender und rechtlich fragwürdiger kann man eine Radverkehrsführung eigentlich kaum ausgestalten. So etwas lässt sich vor allem für Ortsunkundige in den wenigen Sekunden mit diesen winzigen Schildern kaum korrekt erkennen. Nicht jeder ist ein Radverkehrsexperte. Was für Autofahrer einfach und klar ist, ist für Radfahrer eine Doktorarbeit - mit Risiken behaftet.
Forderung: Schutzstreifen in dieser Richtung komplett aufgeben, Radfahrer durch den Kreisverkehr fahren lassen und eine gescheite und groß dimensionierte Einfahrt auf den ehemaligen Radweg ausgestalten.
Den ehemaligen Radweg wieder zur normalen Befahrung für Radfahrer freigeben. Hierbei können neben der Beschilderung "Fahrrad frei (Zeichen 1022-10) Radwegweiser Zeichen 260 (Verbot für Kfz) und Fahrradpiktogramme auf dem Asphalt eingesetzt werden. Möglichkeiten zur Kennzeichnung nicht-benutzungspflichtiger Radwege gibt es reichlich. Schnelle Radfahrer fahren sicherer auf der Fahrbahn.