Von der Stadt Köln übermittelte Grafik der Radverkehrsführung. Wie man daraus erkennen kann, ist der fragliche Radfahrstreifen ab der Einmündung der Florastraße zwar nur für die Fahrtrichtung Norden beschildert und in südlicher Richtung verläuft östlich davon ein eigenständiger Radweg. Die im übergeordneten Text unter Nachtrag II verlinkten Streetwiew-Ansichten zeigen aber, dass der eingangs bemängelte Radfahrstreifen entgegen der Annahme der Stadt Köln durchaus auch in südlicher Richtung befahren werden darf.