Die linksseitige Benutzungspflicht des Radfahrstreifens gilt erst ab der Einmündung der Florastraße, die Radfahrer auf dem Bild fahren daher illegal auf dem Streifen. Es wird aber deutlich, dass der Streifen - abgesehen von der nicht zulässigen Ausweisung für beide Fahrtrichtungen - für Begegnungsverkehr viel zu schmal ist, obwohl die überbreite Fahrbahn ausreichend Platz für einen wesentlich breiteren Streifen bieten würde.