
(Foto aus Richtung Bonlanden in Richtung Sielmingen)
Kommend von Bonlanden mit Blick in Richtung Sielmingen: Der Weg wird nicht breiter. Es kreuzen Ackerwege, die gerne mit Traktoren größten Kalibers befahren werden und natürlich entsprechend Schmutz machen - der auf der Fahrbahn viel schneller weg geht. Fußgängerverkehr ist hier relativ häufig, dass hier kein Vorbeikommen mehr ist, ist klar erkennbar. Wir spekulieren auf gute Laune des Rottweilers. Ansonsten hofft der Radfahrer, dass er bei der nun abschüssigen Strecke, auf der auch ungeübte problemlos 30 km/h erreichen (und geübte 50), Spur halten kann und keiner entgegenkommt, kein Ast oder Ackerdreck den Weg belegt, keine Scherben liegen…. Völlig unnötige Eigengefährdung.
Fazit: Die Radwegbenutzungspflicht bringt hier keineswegs einen Sicherheitsgewinn, die Wege erfüllen zudem nicht die hierzu erforderlichen Vorschriften. Sie können nicht annähernd so zügig befahren werden wie die Fahrbahn. Die Benutzungspflicht ist rechtswidrig und muss umgehend entfernt werden. Ein Radweg ohne Benutzungspflicht ist denkbar, dennoch ist eine Verbreiterung auf das Regelmaß unbedingt zu empfehlen!