
Die Kurvenradien zwischen Fahrradfurten und zu- bzw. wegführendem Radweg betragen zwischen 1,20 m und 1,80 m, erfordern somit hohes fahrerisches Geschick.
Die umständliche Linienführung dient augenscheinlich allein dem Zweck, die Radwegfurten mehr als 5 m abseits der Kreisfahrbahn verlaufen zu lassen. Dies soll die vorfahrtrechtliche Unterordnung des Radverkehrs formal rechtfertigen.