
Wie man sieht: Ein "Blauschild", gut versteckt im Gestrüpp - also mangelhaft-schlamperte Verkehrssicherung. Das Brisante dabei ist aber, dass ab hier der Weg, der baulich gesehen keinesfalls ein Radweg ist, von Radfahrern benutzt werden muss und die Fahrbahn für diese verboten ist.
Gemäß der Rechtslage, nach der Benutzungspflichten nur bei einer besonderen Gefahrenlage verhängt werden dürfen, die das allgemein übliche Maß erheblich überschreitet, ist also diese Fahrbahn, die soeben noch nicht mal einen Radweg hatte, plötzlich unzumutbar gefährlich für Radfahrer, sodass man sie auf den Bordsteinweg zwingen muss. Nur - man kommt nicht mehr drauf!
Wir werden gleich sehen, wie gefährlich die Straße tatsächlich ist.....das Verkehrsaufkommen ist immer vergleichbar.