
Es sieht nach 20 Metern ganz so aus, als wäre das eine Einfädelungsspur, um Radfahrer auf den Gehweg zu schicken. Nach dieser Ansicht ist das ein Gehweg - Benutzungsverbot/Schiebegebot für Radfahrer, die älter sind als 10 Jahre. Also Radfahrer: Weiterfahren auf der Fahrbahn, über die durchgezogene Linie hinweg.
Doch ein kleiner Hinweis sei gegeben: Da lugt im Gebüsch ein Schildermast hervor. Was da dranhängt, sieht man erst, wenn man schon vorbei ist.