
In Hamburg werden im großen Stil Verkehrsflächen als benutzungspflichtige Radwege ausgeschildert, die aufgrund nicht korrekter Anlage der Wege in Bezug auf Mindestbreite, Verkehrsführung, Beschilderung, Abtrennung zu anderen Verkehrseinrichtungen und nicht zuletzt rechtswidriger Benutzungsanordnungen (z.B. als Zweirichtungsradwege) nicht den Bestimmungen zur Anlage von Radwegen entsprechen. Diese Wege stellen deshalb ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich aber für Radfahrer, dar. Die Problematik wird überdies durch die unbedachte Ausweisung von Parkplätzen zu nahe an Radwegen, Installation von Gefahrenquellen wie Schildern, Ampeln und sonstigen Pfosten, Kanalisationsdeckeln, Messpunkten und Markierungsnägeln auf Radwegen und deren Randbereichen, sowie der laschen Haltung gegenüber Parksündern zusätzlich stark verschärft.
Zur Veranschaulichung der hieraus entstehenden Gefahren sind dieser Urkunde zwei Dokumente beigefügt, die beispielhaft anhand konkreter Gefahrenschwerpunkte auf die Missstände in der Hansestadt aufmerksam machen sollen. Hier sind umgehende Maßnahmen erforderlich!
Wir bitten um Beachtung sämtlicher Voraussetzungen zur Anlage von Radwegen aller Art und Überprüfung Ihres bestehenden Radwegnetzes auf Vorschriftsmäßigkeit und Zustand. Bitte helfen Sie mit, dass sich die Radfahrer auch in ihnen unbekannten Regionen auf die Rechtsmäßigkeit, Sicherheit und Zumutbarkeit von Radverkehrseinrichtungen verlassen können.