
Ein Stück weiter noch etwas krasseres: Hier scheint es keinen eigenständigen Weg zu geben, also verschiebt man Radfahrer per Zwang an den linken und natürlich geschotterten Rand.
Es werden nicht nur sämtliche Vorraussetzung zur Anlage von Radverkehrsanlagen missachtet, auch die Beschilderungen sind rechtlich nicht haltbar. Zudem kann man erahnen: Radfahrer missachten diese Gängelung natürlich zuhauf, demnach ist niemandem geholfen.
Unsere Bitte an die Gemeinde Nohfelden: Schauen Sie, dass auch Radfahrer für sie geeignete Wege angeboten bekommen und grenzen Sie sie nicht aus. Bis dahin könnten Sie Schilder mit "Fußweg - Kombination Fahrrad frei" (Zeichen 239 und 1022-10) anbringen, dann ist nur Langsamfahren zulässig.