
Die markierte Radwegefurt ist rückstandslos zu entfernen und rechtzeitig vor der Kreuzung eine Einfahrhilfe in die Fahrbahn zu errichten. Ein einfaches rot-weißes Warnschild im Bügel reicht nicht aus!
Für welchen Weg das angebrachte Zeichen 237 gilt, bleibt wohl ein Geheimnis der Mitarbeiter der Straßenverkehrbehörde.